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Mo, 09:53 Uhr
22.04.2002

Arbeitsberatung zu Hunden angeregt

Nordhausen (nnz). Die nnz berichtete in der vergangenen Woche über Probleme im Nordhäuser Tierheim. Darauf reagierte auch das Nordhäuser Landratsamt mit einem Schreiben an die Kommunen. Jetzt hat der Gemeinde- und Städtebund geantwortet.


„Die überwiegende Anzahl der Gemeinden des Landkreises hat bereits sehr frühzeitig erkannt, dass sie mit dem ordnungsrechtlichen Problem der Unterbringung herrenloser Tiere aus verschiedenen Gründen überfordert sind“, schrieb Jürgen Hohberg an das Landratsamt. Aus diesem Grund erfolgte die Gründung des Betreibervereins „Tierheim Nordhausen“ e.V. und (mittels Landesförderung) seitens der Stadt Nordhausen als Vereinsmitglied die Errichtung des Tierheimes. Der Betrieb wird in überwiegendem Maß aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. In den Haushaltsplänen der jeweiligen Mitgliedgemeinden finden sich daher natürlich neben den Aufwendungen für den einwohnerbezogenen Mitgliedsbeitrag keinerlei Mittel für Bau und/oder Unterhaltung von Tierunterkünften bzw. den mit der Unterbringung verbundenen Tierarztkosten, Futter etc.

In dem Schreiben verweise der 1. Beigeordnete Matthias Jendricke (SPD auf die Regelungen in § 143 StGB, nach der eine Straftat begehe, wer ohne Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein einen gefährlichen Hund halte. Verfolgungsbehörde (und damit auch für die Wegnahme und Unterbringung des Hundes zuständig) sei nach Auffassung des Gemeinde- und Städtebundes die Polizei. „Obwohl z.B. die Gemeinde Sollstedt von der (kostenpflichtigen) Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, einen Mitarbeiter in der Hundeschule Weimar im Umgang mit Hunden schulen zu lassen, sehen sich wohl die meisten Kommunen bereits mit dem Umgang mit gefährlichen Hunden, ohne im Besitz entsprechender Mittel zur „Selbstverteidigung“ zu sein, überfordert“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Bezug nehmend auf ein persönliches Gespräch zwischen dem Landrat und dem Kreisverbandsvorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes Nordhausen regt der kommunale Spitzenverband nun an, zur Problematik der Unterbringung gefährlicher Hunde eine Arbeitsberatung mit den Ordnungsamtsleitern des Landkreises durchzuführen, an der auch Vertreter des Tierheimes sowie der Polizeiinspektion Nordhausen teilnehmen sollten.
Autor: nnz

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