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Fr, 08:09 Uhr
19.04.2002

Stadt lehnt Gipsabbau konsequent ab

Nordhausen (nnz). Die Stadt Nordhausen wird sich mit alle zur Verfügung stehenden Mitteln gegen einen Gipsaabu am Winkelberg einsetzen. In dieser Woche hatte bereits der Arbeitskreis „Gipskarst Südharz“ gegen das Abbauvorhaben votiert. Zu den Hintergründen mehr in der nnz.


„Für Nordhausen und die umliegenden Gemeinden würde ein Gips-Abbau am Winkelberg in der „Rüdigsdorfer Schweiz“ eine katastrophale Zerstörung eines hochsensiblen Landschaftsraums bedeuten. Für die nächsten 50 bis 70 Jahre würde eine Abbaufläche in Anspruch genommen, die 18 Hektar groß und bis zu 17 Metern tief ist. Das ist vor allem für die nächsten Generationen eine extreme Beeinträchtigung der Lebensqualität“, sagte Steffen Meyer, Sachgebietsleiter für Umwelt beim städtischen Amt für Umwelt und Grünordnung.

Die Südharzer Gipswerke hatten beim Thüringer Oberbergamt die Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens für den Abbau von Gips am Winkelberg beantragt. Dazu fand jetzt beim Thüringer Oberbergamt eine Antragskonferenz statt, an der neben sämtlichen Trägern öffentlicher Belange auch der ehrenamtliche Beigeordnete Dr. Klaus Gebhardt und Steffen Meyer vom Amt für Umwelt und Grünordnung den Standpunkt der Stadt Nordhausen erläuterten. Die Stadt Nordhausen hat auf dieser Konferenz neben der fachlichen Argumentation zur Planfeststellung deutlich gemacht, dass sie den Gipsabbau vom Grundsatz her ablehnt. Er lässt sich mit den Stadtentwicklungszielen und den Entwicklungszielen der Region nicht vereinbaren. „Und diese Auffassung wird von der breiten Öffentlichkeit getragen“, sagte Meyer.

Die Vertreter der gesamten Region, die Planungsversammlung der Planungsgemeinschaft Nordthüringen, der Landkreis und die Stadt Nordhausen, die Verwaltungsgemeinschaft „Südharz/Hohnstein“, die betroffenen Gemeinden Petersdorf und Niedersachswerfen, Verbände, Vereine und der Arbeitskreis „Gipskarst Südharz“ sprachen sich einvernehmlich für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens vor der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens aus. „Ein Planfeststellungsverfahren bewertet nur die begrenzten standörtlichen Auswirkungen dieses einen Gipsabbauvorhabens als relativ kleinen Raum“, erläuterte Meyer. Ein Raumordnungsverfahren dagegen berücksichtige andere Nutzungsansprüche wie zum Beispiel Fremdenverkehr/Naherholung sowie Natur- und Landschaftserhalt in all seinen komplexen, raumbedeutsamen Auswirkungen und schließt dabei auch zwangsläufig die sich daraus ergebenden kumulativen und synergetischen Effekte vorhandener und geplanter Abbauvorhaben mit ein.

Meyer weiter: „Die Stadt Nordhausen hat den bergabbauenden Unternehmen insgesamt ungefähr 870 Hektar Fläche zur Verfügung gestellt - davon sind allein 240 Hektar für den Gips- und Anhydritabbau reserviert. Das sind immerhin 7 Prozent des gesamten Stadtgebietes! Wir erkennen damit die Bedeutung der Bergbauunternehmen als wirtschaftlichem Faktor und als Arbeitgeber an und auch das gesellschaftliche Erfordernis des Rohstoffabbaus. Beim Winkelberg jedoch möchte ein einzelnes Unternehmen in seinem Interesse handeln. Dem steht das öffentliche Interesse nach Naherholung und Fremdenverkehr sowie Erhalt von Landschaft und Natur entgegen.“
Autor: nnz

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