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Di, 15:22 Uhr
16.04.2002

Kauf gegen Deusa am Arbeitsgericht

Nordhausen (nnz). Vor Arbeitsgericht in Nordhausen fand heute eine Güteverhandlung in einem Arbeitsrechtsstreit zwischen dem ehemaligen Betriebratsvorsitzenden der Deusa, Falko Kauf, und dem Unternehmen statt. Über den Ausgang informiert nnz.


Zu dem Termin waren nach nnz-Informationen die Vertreter der Deusa nicht erschienen. Somit erging heute ein sogenanntes Versäumnisurteil. In diesem wurde festgestellt, dass die Kündigung von Falko Kauf seitens des Unternehmens unwirksam ist. Die deusa wurde verurteilt, so der Anwalt von Kauf, den Mitarbeiter bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens als Schichtleiter weiter zu beschäftigen. Über Hintergründe des Arbeitsrechtsstreites können Sie mehr im nnz-Archiv erfahren.

Wie der nnz mitgeteilt wurde, seien auch die Gespräche zwischen Geschäftsleitung und der Arbeitnehmervertretung wieder aufgenommen worden. Eine erste Zusammenkunft soll es in der zurückliegenden Woche gegeben haben. Ziel des Betriebsrates ist der Abschluß einer Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit (siehe auch hierzu im nnz-Archiv).
Autor: nnz

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