Mo, 15:35 Uhr
10.12.2007
Ein Leben mit oder ohne Kinder
Schwangerschaft und Geburt können für Frauen und Mädchen eine sehr große Belastung darstellen, wenn sie wissen, dass sie ihr Kind nicht behalten können oder wollen. Die nnz mit Fakten und Einzelheiten...
Viele Frauen und Mädchen haben Schuldgefühle, die von ihrer Umwelt noch verstärkt werden. Während den Vätern im allgemeinen noch zugebilligt wird, dass sie sich nicht um ihre Kinder kümmern, wird von Frauen erwartet, dass sie ihre Mutterrolle erfüllen. Frauen, die das nicht tun, werden als Rabenmütter oder Versager abgewertet.
Für die betroffenen Frauen ist es wichtig, sich mit den eigenen Gefühlen auseinander zusetzen. Sie sollten möglichst viel Unterstützung von außen suchen, mit Menschen sprechen, denen sie sich anvertrauen können. Dies kann z.B. eine Freundin sein.
Oft reicht gut gemeinter Rat nicht aus, oder die betroffenen Frauen können sich nahe stehenden Menschen nicht öffnen. Sie befinden sich in einer psychisch und physisch stark belasteten Lebenssituation. Häufig wollen weder die werdende Mutter noch deren Familie wahrnehmen, dass eine Schwangerschaft besteht, noch wollen sie sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunftsperspektive des Kindes aussehen könnte.
Dies muss so nicht sein! Im Freistaat Thüringen gibt es umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese werden u.a. in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städten vorgehalten. Dazu zählt auch die Adoptionsberatung- und Vermittlung.
In den Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen der Jugendämter im Freistaat Thüringen sind Fachkräfte tätig, die sich für dieses sensible Aufgabenfeld, aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Berufs- und Lebenserfahrung besonders eignen. Die Fachkräfte der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen erledigen ihre Arbeit mit der gebotenen Verschwiegenheit. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt, auch anonyme Beratung ist möglich. Sowohl Frauen, als auch betroffene Väter werden fachlich qualifiziert beraten und unterstützt, damit sie die Chancen für ein Zusammenleben mit dem Kind gegen eine eventuelle Freigabe zur Adoption gut abwägen können.
Für die Entscheidungsfindung werden alle finanziellen und persönlichen Hilfen, die betroffene Eltern derzeit in Anspruch nehmen könne aufgezeigt. Die Beratung und Hilfe bei den Jugendämtern zielt ausdrücklich darauf, die vorhandenen Eigenkräfte der leiblichen Mütter zu aktivieren und zu unterstützen, d.h. es ergeht kein Aufruf zur Adoptionsfreigabe.
Nöte und Gefahren, mit denen schwangere Frauen konfrontiert sind, werden von den Fachkräften der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen wahr- und ernstgenommen. Es wird versucht den Frauen nahe zu bringen; ich bin nicht allein, es gibt jemanden der mir hilft meine Gedanken zu ordnen. Ich werden trotz all meiner Probleme nicht untergehen, es wird sich für mich und mein Kind ein Weg finden.
Sollte es keinen gemeinsamen Weg geben, kann die Freigabe des Kindes zur Adoption eine Lösung sein. Eine so klare Entscheidung treffen leibliche Mütter zugunsten ihres Kindes. Sie stellen eigene Bedürfnisse, Interessen und Rechte zurück. Das ist mutig und verantwortungsvoll.
Adoption ist keine einfache und unproblematische Lösung. Die Fachkräfte der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen sind bestrebt, dass gesamte Adoptionsgeschehen von Beginn des Beratungsprozesses an auch für leibliche Mütter offen und durchsichtig zu gestalten. Dies beinhaltet zunächst, dass leibliche Mütter umfassende Informationen über sämtliche adoptionsbezogenen Fragen erhalten. Auch über die zukünftigen Adoptionseltern wird ihnen nichts vorenthalten, was sie wissen dürfen und auch sollen. Leibliche Mütter können selbstverständlich auch ihre Wünsche und Vorstellungen von den künftigen Eltern ihres Kindes in den Beratungsprozess mit einbringen und bei der Auswahl geeigneter Eltern mitentscheiden.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Einzelpersonen wie z.B. Hebammen oder sonstigen privatrechtlich organisierten Unternehmen Adoptionsvermittlungstätigkeiten strikt untersagt sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Adoptionsvermittlung im engeren Sinne, aber auch schon entsprechende Tätigkeiten im Vorfeld – wozu u.a. die Beratung der abgebenden Mütter und Väter, oder auch die Überprüfung der Adoptionsbewerber gehört – ausschließlich den gesetzlich autorisierten Adoptionsvermittlungsstellen d.h. die durch das jeweilige Landesjugendamt zugelassen wurden, vorbehalten.
Im Landkreis Nordhausen können sich Hilfesuchende an die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Jugend und Soziales unter der Telefonnummer 03631/911545 jederzeit wenden.
Weiterhin können sich Hilfesuchende im Freistaat Thüringen an die Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstelle der Zentralen Adoptionsstelle Thüringen beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat 35 – Landesjugendamt – Postfach 90 03 54 in 99106 Erfurt, wenden.
Autor: nnzViele Frauen und Mädchen haben Schuldgefühle, die von ihrer Umwelt noch verstärkt werden. Während den Vätern im allgemeinen noch zugebilligt wird, dass sie sich nicht um ihre Kinder kümmern, wird von Frauen erwartet, dass sie ihre Mutterrolle erfüllen. Frauen, die das nicht tun, werden als Rabenmütter oder Versager abgewertet.
Für die betroffenen Frauen ist es wichtig, sich mit den eigenen Gefühlen auseinander zusetzen. Sie sollten möglichst viel Unterstützung von außen suchen, mit Menschen sprechen, denen sie sich anvertrauen können. Dies kann z.B. eine Freundin sein.
Oft reicht gut gemeinter Rat nicht aus, oder die betroffenen Frauen können sich nahe stehenden Menschen nicht öffnen. Sie befinden sich in einer psychisch und physisch stark belasteten Lebenssituation. Häufig wollen weder die werdende Mutter noch deren Familie wahrnehmen, dass eine Schwangerschaft besteht, noch wollen sie sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunftsperspektive des Kindes aussehen könnte.
Dies muss so nicht sein! Im Freistaat Thüringen gibt es umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Diese werden u.a. in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städten vorgehalten. Dazu zählt auch die Adoptionsberatung- und Vermittlung.
In den Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen der Jugendämter im Freistaat Thüringen sind Fachkräfte tätig, die sich für dieses sensible Aufgabenfeld, aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Berufs- und Lebenserfahrung besonders eignen. Die Fachkräfte der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen erledigen ihre Arbeit mit der gebotenen Verschwiegenheit. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt, auch anonyme Beratung ist möglich. Sowohl Frauen, als auch betroffene Väter werden fachlich qualifiziert beraten und unterstützt, damit sie die Chancen für ein Zusammenleben mit dem Kind gegen eine eventuelle Freigabe zur Adoption gut abwägen können.
Für die Entscheidungsfindung werden alle finanziellen und persönlichen Hilfen, die betroffene Eltern derzeit in Anspruch nehmen könne aufgezeigt. Die Beratung und Hilfe bei den Jugendämtern zielt ausdrücklich darauf, die vorhandenen Eigenkräfte der leiblichen Mütter zu aktivieren und zu unterstützen, d.h. es ergeht kein Aufruf zur Adoptionsfreigabe.
Nöte und Gefahren, mit denen schwangere Frauen konfrontiert sind, werden von den Fachkräften der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen wahr- und ernstgenommen. Es wird versucht den Frauen nahe zu bringen; ich bin nicht allein, es gibt jemanden der mir hilft meine Gedanken zu ordnen. Ich werden trotz all meiner Probleme nicht untergehen, es wird sich für mich und mein Kind ein Weg finden.
Sollte es keinen gemeinsamen Weg geben, kann die Freigabe des Kindes zur Adoption eine Lösung sein. Eine so klare Entscheidung treffen leibliche Mütter zugunsten ihres Kindes. Sie stellen eigene Bedürfnisse, Interessen und Rechte zurück. Das ist mutig und verantwortungsvoll.
Adoption ist keine einfache und unproblematische Lösung. Die Fachkräfte der Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstellen sind bestrebt, dass gesamte Adoptionsgeschehen von Beginn des Beratungsprozesses an auch für leibliche Mütter offen und durchsichtig zu gestalten. Dies beinhaltet zunächst, dass leibliche Mütter umfassende Informationen über sämtliche adoptionsbezogenen Fragen erhalten. Auch über die zukünftigen Adoptionseltern wird ihnen nichts vorenthalten, was sie wissen dürfen und auch sollen. Leibliche Mütter können selbstverständlich auch ihre Wünsche und Vorstellungen von den künftigen Eltern ihres Kindes in den Beratungsprozess mit einbringen und bei der Auswahl geeigneter Eltern mitentscheiden.
An dieser Stelle sei vermerkt, dass Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Einzelpersonen wie z.B. Hebammen oder sonstigen privatrechtlich organisierten Unternehmen Adoptionsvermittlungstätigkeiten strikt untersagt sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Adoptionsvermittlung im engeren Sinne, aber auch schon entsprechende Tätigkeiten im Vorfeld – wozu u.a. die Beratung der abgebenden Mütter und Väter, oder auch die Überprüfung der Adoptionsbewerber gehört – ausschließlich den gesetzlich autorisierten Adoptionsvermittlungsstellen d.h. die durch das jeweilige Landesjugendamt zugelassen wurden, vorbehalten.
Im Landkreis Nordhausen können sich Hilfesuchende an die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Jugend und Soziales unter der Telefonnummer 03631/911545 jederzeit wenden.
Weiterhin können sich Hilfesuchende im Freistaat Thüringen an die Adoptionsberatungs- und Vermittlungsstelle der Zentralen Adoptionsstelle Thüringen beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat 35 – Landesjugendamt – Postfach 90 03 54 in 99106 Erfurt, wenden.


