Mi, 21:11 Uhr
05.12.2007
Volksbegehren gestoppt (3)
Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat das Volksbegehren Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen gestoppt. Wir haben ausführlich informiert. Hier weitere Statements.
Enttäuschung über das Urteil zum Zulässigkeitsverfahren des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik gibt es beim Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten
Auf den Tag genau 2 Jahre und 1 Monat ist es her, dass sich Elternvertreter aus ganz Thüringen dazu entschlossen, ein Volksbegehren gegen das Familienfördergesetz der Landesregierung zu initiieren. Nachdem alle Proteste vor allem gegen die Änderungen im Kindertageseinrichtungsgesetz nichts halfen, war das Volksbegehren das letzte Mittel der Wahl, um die Thüringer Landesregierung zur Einsicht zu bringen. Seit dem 5. November 2005 haben unzählige engagierte Eltern ihre ganze Kraft investiert, um zum Gelingen des Volksbegehrens beizutragen.
Sie haben in den Oppositionsparteien, Gewerkschaften, Trägern von Kindergärten und pädagogischen Fachkräften wertvolle Verbündete im Kampf gegen eine Verschlechterung der Kindergartenbetreuung gefunden. Die Enttäuschung über das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes steht nun vielen Müttern und Vätern ins Gesicht geschrieben. Vor allem deshalb, weil sie weiterhin hilflos zuschauen müssen, wie kontinuierlich verschlechterte Bedingungen in den Kindergärten eintreten.
Auch der Vorstand des Thüringer Landeselternverbandes ist enttäuscht über den Ausgang der Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen fleißigen Helfern bedanken und sagen: es geht weiter. Wir lassen uns nicht entmutigen. Und wir hören nicht auf, gegen die Einsparungen der Landesregierung zu protestieren. Wir wollen gute Startbedingungen für unsere Kinder und werden nicht müde, solange dafür einzutreten, bis auch der letzte verstanden hat, dass die Kinder unsere Zukunft sind, für die es sich lohnt zu kämpfen.
Autor: nnzEnttäuschung über das Urteil zum Zulässigkeitsverfahren des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik gibt es beim Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten
Auf den Tag genau 2 Jahre und 1 Monat ist es her, dass sich Elternvertreter aus ganz Thüringen dazu entschlossen, ein Volksbegehren gegen das Familienfördergesetz der Landesregierung zu initiieren. Nachdem alle Proteste vor allem gegen die Änderungen im Kindertageseinrichtungsgesetz nichts halfen, war das Volksbegehren das letzte Mittel der Wahl, um die Thüringer Landesregierung zur Einsicht zu bringen. Seit dem 5. November 2005 haben unzählige engagierte Eltern ihre ganze Kraft investiert, um zum Gelingen des Volksbegehrens beizutragen.
Sie haben in den Oppositionsparteien, Gewerkschaften, Trägern von Kindergärten und pädagogischen Fachkräften wertvolle Verbündete im Kampf gegen eine Verschlechterung der Kindergartenbetreuung gefunden. Die Enttäuschung über das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes steht nun vielen Müttern und Vätern ins Gesicht geschrieben. Vor allem deshalb, weil sie weiterhin hilflos zuschauen müssen, wie kontinuierlich verschlechterte Bedingungen in den Kindergärten eintreten.
Auch der Vorstand des Thüringer Landeselternverbandes ist enttäuscht über den Ausgang der Klage der Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen fleißigen Helfern bedanken und sagen: es geht weiter. Wir lassen uns nicht entmutigen. Und wir hören nicht auf, gegen die Einsparungen der Landesregierung zu protestieren. Wir wollen gute Startbedingungen für unsere Kinder und werden nicht müde, solange dafür einzutreten, bis auch der letzte verstanden hat, dass die Kinder unsere Zukunft sind, für die es sich lohnt zu kämpfen.

