Do, 11:04 Uhr
07.03.2002
Antwort auf Grund-Anfrage
Nordhausen (nnz). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Manfred Grund hatte sich auf Bitte der Initiative Höchste Eisenbahn für den Südharz an die Bundesregierung mit einer schriftlichen Anfrage gewandt (siehe dazu im nnz-Archiv). Grund erhielt jetzt eine Antwort, die der nnz vorliegt.
Bereits seit Jahren treten zwischen Scharzfeld und Walkenried sowie bei Niedersachswerfen unterirdische Gesteinsverschiebungen auf. Diese führen zu Gleisabsenkungen, die sich im Laufe der Zeit derart verstärkt haben, dass trotz durchgeführter Sicherungsmaßnahmen an den Gleisen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschrankt werden musste und seit Oktober 1990 aus Sicherheitsgründen keine Güterzüge mit hohen Achslasten über diese Strecke geleitet werden. Untersuchungen haben ergeben, dass die grundlegende Sanierung der Senkstellen erst nach Abklingen der Gebirgsbewegungen vorgenommen werden kann. Nach Mitteilung der DB Netz AG sind noch zusätzliche geotechnische Untersuchungen erforderlich.
Nach § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet "... ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten." Die DB Netz AG hat daher über die erforderlichen betrieblichen und bautechnischen Maßnahmen an der Senkstelle in eigener Verantwortung zu entscheiden. In der Vergangenheit hat die DB Netz AG in den anschließenden Streckenabschnitten bereits Maßnahmen zur Ertüchtigung des Oberbaus und einiger Brücken durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an den Senkstellen und an weiteren Abschnitten der Strecke Northeim - Nordhausen weitergeführt werden, um auf ganzer Länge die Streckengeschwindigkeit von 80 km/h wiederherzustellen.
Autor: nnzBereits seit Jahren treten zwischen Scharzfeld und Walkenried sowie bei Niedersachswerfen unterirdische Gesteinsverschiebungen auf. Diese führen zu Gleisabsenkungen, die sich im Laufe der Zeit derart verstärkt haben, dass trotz durchgeführter Sicherungsmaßnahmen an den Gleisen die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschrankt werden musste und seit Oktober 1990 aus Sicherheitsgründen keine Güterzüge mit hohen Achslasten über diese Strecke geleitet werden. Untersuchungen haben ergeben, dass die grundlegende Sanierung der Senkstellen erst nach Abklingen der Gebirgsbewegungen vorgenommen werden kann. Nach Mitteilung der DB Netz AG sind noch zusätzliche geotechnische Untersuchungen erforderlich.
Nach § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet "... ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten." Die DB Netz AG hat daher über die erforderlichen betrieblichen und bautechnischen Maßnahmen an der Senkstelle in eigener Verantwortung zu entscheiden. In der Vergangenheit hat die DB Netz AG in den anschließenden Streckenabschnitten bereits Maßnahmen zur Ertüchtigung des Oberbaus und einiger Brücken durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an den Senkstellen und an weiteren Abschnitten der Strecke Northeim - Nordhausen weitergeführt werden, um auf ganzer Länge die Streckengeschwindigkeit von 80 km/h wiederherzustellen.


