Mi, 14:34 Uhr
24.10.2007
Fast vergessen?
Nordhausen (nnz). Der Nordhäuser Landtagsabgeordnete Dr. Klaus Zeh (CDU) erinnert an ein Jubiläum, was vielen Nordhäusern und Thüringern nicht auf Anhieb geläufig sein dürfte...
Morgen begeht der Thüringer Landtag den 17. Jahrestag der Konstituierung des Thüringer Landtags sowie den 14. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit der Verabschiedung der Thüringer Verfassung am 25. Oktober 1993 auf der Eisenacher Wartburg wurde gleich zweimal Geschichte geschrieben.
Einerseits haben die friedlichen Proteste der Bürgerbewegung, angefangen von den Runden Tischen bis hin zu den Vertretern des Thüringer Landtages, ihre Ziele und Forderungen nach Verwirklichung von Grundrechten und direkter Demokratie auch auf Landesebene erreicht.
Andererseits wurde mit der Landesverfassung für die demokratische Entwicklung des Freistaates ein solides Fundament gelegt. Bereits nach Ende des Zweiten Weltkrieges war in ganz Deutschland der Wunsch stark, zu einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung zurückzufinden. Dies konnte sich zunächst nur in den alten Ländern verwirklichen lassen. Der verfassungsrechtliche Neubeginn in Thüringen konnte erst nach der friedlichen Revolution vom Oktober 1989 erfolgen.
Gerade Verfassungen sind Zeichen ihrer Zeit. Auch siebzehn Jahre nach der Wiedervereinigung ist es notwendig, an die Errungenschaften demokratisch motivierten Aufbegehrens zu erinnern. Viele Grundrechte, wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit sind im Alltag vieler Bürger selbstverständlich geworden.
Eine Verfassung lebt davon, verwirklicht zu werden. Das zähe Ringen um Lösungen in Gemeinden, der politische Streit im Landtag um die bessere Politik: All dies geschieht unter dem wachsamen Auge der Bürger, der Medien oder der Opposition. Eine lebendige Demokratie lebt von der Öffentlichkeit und der Teilhabe der Menschen. Alle Thüringer sollten sich dieser Errungenschaften bewußt sein und die Verfassung weiterhin mit Leben füllen, so Zeh abschließend.
Autor: nnzMorgen begeht der Thüringer Landtag den 17. Jahrestag der Konstituierung des Thüringer Landtags sowie den 14. Jahrestag der Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit der Verabschiedung der Thüringer Verfassung am 25. Oktober 1993 auf der Eisenacher Wartburg wurde gleich zweimal Geschichte geschrieben.
Einerseits haben die friedlichen Proteste der Bürgerbewegung, angefangen von den Runden Tischen bis hin zu den Vertretern des Thüringer Landtages, ihre Ziele und Forderungen nach Verwirklichung von Grundrechten und direkter Demokratie auch auf Landesebene erreicht.
Andererseits wurde mit der Landesverfassung für die demokratische Entwicklung des Freistaates ein solides Fundament gelegt. Bereits nach Ende des Zweiten Weltkrieges war in ganz Deutschland der Wunsch stark, zu einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung zurückzufinden. Dies konnte sich zunächst nur in den alten Ländern verwirklichen lassen. Der verfassungsrechtliche Neubeginn in Thüringen konnte erst nach der friedlichen Revolution vom Oktober 1989 erfolgen.
Gerade Verfassungen sind Zeichen ihrer Zeit. Auch siebzehn Jahre nach der Wiedervereinigung ist es notwendig, an die Errungenschaften demokratisch motivierten Aufbegehrens zu erinnern. Viele Grundrechte, wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit sind im Alltag vieler Bürger selbstverständlich geworden.
Eine Verfassung lebt davon, verwirklicht zu werden. Das zähe Ringen um Lösungen in Gemeinden, der politische Streit im Landtag um die bessere Politik: All dies geschieht unter dem wachsamen Auge der Bürger, der Medien oder der Opposition. Eine lebendige Demokratie lebt von der Öffentlichkeit und der Teilhabe der Menschen. Alle Thüringer sollten sich dieser Errungenschaften bewußt sein und die Verfassung weiterhin mit Leben füllen, so Zeh abschließend.

