Do, 10:43 Uhr
30.08.2007
Noch keine Entwarnung
Nordhausen (nnz). Die Vogelgrippe ist inzwischen wieder aus den Medien verschwunden. Doch für Nordhausen und Umgebung gibt es keine Entwarnung. Ihre nnz mit den Einzelheiten.
Der Landkreis Nordhausen als Tierseuchenbehörde hat jetzt die Sperrbezirke im Zusammenhang mit der Vogelgrippe im Bereich des Stausees Kelbra/Auleber Fischteiche aufgehoben. Dennoch bleiben die Ortsteile der Stadt Nordhausen Bielen und Sundhausen als Risikogebiete eingestuft. Das heißt, dass in Bielen und Sundhausen daher immer noch die Stallpflicht von Geflügel gilt, erläuterte Frank Asche vom städtischen Ordnungsamt.
Geflügelhalter, welche mindestens 500 Meter von Gewässern ihre Tiere halten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht für Landkreis Nordhausen zu stellen, so Asche. Entsprechende Formulare sind bei den Ortsbürgermeistern der Ortsteile Bielen und Sundhausen, im Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Markt 15 sowie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordhausen, Behringstraße 3, erhältlich.
Autor: nnzDer Landkreis Nordhausen als Tierseuchenbehörde hat jetzt die Sperrbezirke im Zusammenhang mit der Vogelgrippe im Bereich des Stausees Kelbra/Auleber Fischteiche aufgehoben. Dennoch bleiben die Ortsteile der Stadt Nordhausen Bielen und Sundhausen als Risikogebiete eingestuft. Das heißt, dass in Bielen und Sundhausen daher immer noch die Stallpflicht von Geflügel gilt, erläuterte Frank Asche vom städtischen Ordnungsamt.
Geflügelhalter, welche mindestens 500 Meter von Gewässern ihre Tiere halten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht für Landkreis Nordhausen zu stellen, so Asche. Entsprechende Formulare sind bei den Ortsbürgermeistern der Ortsteile Bielen und Sundhausen, im Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Markt 15 sowie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordhausen, Behringstraße 3, erhältlich.

