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Di, 17:43 Uhr
19.02.2002

Vertrag zwischen zwei Ämtern

Nordhausen (nnz). Das Arbeitsamt Nordhausen hat mit dem Sozial- und Jugendamt des Landkreises Nordhausen eine Kooperationsvereinbarung vorbereitet, die heute von der Direktorin des Arbeitsamtes Nordhausen, Dr. Simone Simon, und dem Landrat des Kreises Nordhausen, Joachim Claus, unterzeichnet wurde. Mehr dazu in der nnz.


Durch diese Vereinbarungen sollen gemeinsame Eingliederungskonzepte optimiert sowie die Finanzierung von Maßnahmekosten und individuellen Leistungen kombiniert werden. Ziel ist es, die Arbeitslosen unmittelbar und nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb werden gemeinsam für Sozialhilfeempfänger unbürokratisch Integrationsmaßnahmen entwickelt.

Seit Jahren pflegen die Mitarbeiter des Arbeitsamtes eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Sozialämtern. In gemeinsamer Planung werden Maßnahmen erarbeitet, die Frauen und Männer im Sozialhilfebezug in Beschäftigung bringen sollen. Vorrangiges Ziel ist die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, wobei hier auch Eingliederungszuschüsse nach dem Arbeitsförderungsrecht gewährt werden können.

Der Kooperationsvertrag regelt gemeinsame Fortbildungen der Mitarbeiter der zwei Ämter und ermöglicht zum Kennen lernen der Arbeitsschwerpunkte gegenseitige Hospitationen. Außerdem regelt die Vereinbarung die gegenseitige Information und den Datenschutz.
Autor: nnz

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