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Mo, 11:40 Uhr
09.07.2007

Richter Kropp: Der alltägliche Rassismus

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Vorurteile gegenüber anderen, Rassismus erleben wir in verschiedenen Äußerungen und Stellungnahmen von Zeitgenossen. Da werden Witze über Behinderte oder andersfarbige Mitbürger gemacht, und die meisten lachen noch mit. Manchmal ist aber auch jemand hellhörig und bringt solche Äußerungen zur Anzeige, dann folgt nicht selten die Strafe auf dem Fuße.


So verwunderte es den Jugendrichter des Kyffhäuserkreises auch nicht, als er erstmalig ein Verfahren wegen Volksverhetzung zu verhandeln hatte. Angeklagt war ein Gymnasiast aus dem Kyffhäuserkreis. Der 16jährige hatte anläßlich eines Wandertages seiner Schule einer Mitschülerin gegenüber geäußert, dass alle Dunkelhäutigen Kanaken seien. An der Stelle des Vaters einer dunkelhäutigen Mitschülerin hätte er „die olle Niggerbraut verbrannt.“

Gefallen waren diese schlimmen Worte in einer Bushaltestelle. Während der Angeklagte die Worte leugnete, konnte sich seine Mitschülerin genau daran erinnern. Der 16jährige hätte sich an diesem Tag mit solchen Sprüchen groß getan. Da habe es ihr gereicht, und sie habe ihn zur Rede gestellt. Weitere anwesende Zeugen konnten sich an so etwas nicht mehr erinnern, zumal sie wie die meisten Jugendlichen mit dem Abhören ihrer MP3-Player vollauf beschäftigt waren.

Jugendrichter Christian Kropp glaubte der Schülerin, die als Zeugin auf das Gericht einen guten Eindruck gemacht habe. Lebendig, nachvollziehbar und konstant sei die Aussage gewesen, so der Richter. Die Entgleisungen des jungen Mannes hingegen seien nicht nachvollziehbar und ganz schlimme Worte gewesen.

Das Gericht verurteilte den Mann nach Jugendrecht zu einer Arbeitsauflage von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Entscheidend hierfür sei die Tatsache gewesen, dass er nicht vorbestraft war. Außerdem habe man ihm im Zusammenhang mit dem Wort „verbrennen“ den Zusatz „in Auschwitz“ nicht nachweisen können. Daran konnte sich auch die Mitschülerin nicht mehr erinnern.

Vor dem Sondershäuser Amtsgericht war es das erste Verfahren wegen Volksverhetzung. Verfahren gegen Angehörige der rechten Szene sind in den letzten Jahren auch aufgrund des harten Durchgreifens des Gerichtes sehr selten geworden. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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