eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 09:22 Uhr
11.05.2007

Konditionen der Nutzung

Nordhausen (nnz). Die Nutzung der städtischen Sportstätten für das nächste Schuljahr muss bis Ende Juni beantragt werden. Wie aber sind die Konditionen der Nutzung? Das wollte die nnz wissen.

Die Nutzung der Sportstätten für das Schuljahr 2007/2008 muss bis zum 30. Juni 2007 bei der Stadt Nordhausen beantragt werden, da die bestehenden Verträge am 18. Juli 2007 auslaufen. Das kündigte jetzt Ilona Becker aus dem Amt für Kultur, Soziales und Bildung an.

Neben den Turnhallen der Grund- und Regelschulen betrifft das den Hohekreuzsportplatz, die Werthersporthalle und die Nordhäuser Ballspielhalle. Der Antrag sollte die Einrichtung, den Übungstag, die Teilnehmerstärke und die Sportart enthalten. Der ausführliche Ausschreibungstext ist dem aktuellen Amtsblatt der Stadt Nordhausen, dem „Nordhäuser Ratskurier“ vom 12. Mai 2007, zu entnehmen.

Für Vereine der Stadt Nordhausen ist die Nutzung der Sportstätten kostenfrei, so wie es in der aktuellen Satzung niedergeschrieben ist. Allerdings hatte der Landesrechnungshof im vergangenen Jahr bemängelt, dass die Verwaltung aus einer solchen Nutzung Einnahmen erzielen müsse. Deshalb soll die Satzung geändert werden, teilte Pressesprecher Patrick Grabe mit. Dabei seien die Vereine zumindest an den Betriebskosten zu beteiligen. Es solle sich jedoch nur um einen symbolischen Preis handeln.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)