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Do, 10:45 Uhr
26.04.2007

Salamimesser

Nordhausen (nnz). Die Zöllner der Mobilen Kontrollgruppe haben schon manches gesehen und erlebt. Am Dienstag dieser Woche kamen jedoch neue Erfahrungen hinzu.

Harter Inhalt (Foto: Zoll) Harter Inhalt (Foto: Zoll)

Am Dienstag kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Gera an der Autobahn 4, Nähe Hermsdorf, einen in Polen zugelassenen Kleintransporter. Dabei entdeckten die Zöllner in einem Fach unter dem Beifahrersitz augenscheinlich eine Hartsalami. Diese war laut Aufkleber als Schweinesalami deklariert. Bei der genaueren Prüfung stellten die Beamten fest, dass es sich um ein Messer mit einer 17,5 cm langen Klinge mit Griff und Klingenabdeckung aus Holz handelte.

Gegen den Fahrer wurde daraufhin wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren eingeleitet. Die „falsche Salami“ wurde beschlagnahmt. Nach Erhebung einer Sicherheit in Höhe von 100 Euro konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
Autor: nnz

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Kommentare
securitystore.de
12.11.2012, 13:30 Uhr
Waffenrechtliche Einstufung
Nach hisigermeinung fällt dieser Gegenstand NICHT unter Anlage2 WaffG (verbotene Gegenstände) da die Beschaffenheit der Klinge keienr Hieb und Stoßwaffe nach WaffG entspricht.
Es Handelt sich viel mehr um ein Gebrauchsmesser.

Die Vorschriften des § 42a WaffG bleiben unberühert.
suedharzer
12.11.2012, 15:52 Uhr
Brotmesserbesitz neuerdings strafbar?
Stimmt! Die Klinge meines Brotmessers sieht genau so aus und ist sogar länger. Die Geschmacklosigkeit des Griffes fällt auch nicht unter das Waffengesetz, sonst wären mintgrüne Autos schon längst verboten. Da das Messer in einem Fach gelagert war, hat der Pole das Messer auch nicht "geführt" im Sinne des Waffengesetzes.

Natürlich fährt kein normaler Mensch ein Brotmesser spazieren - verboten ist es aber nicht. Der arme Kerl hat die 100 € doch nur gezahlt, um weiter fahren zu dürfen.
Frage 1: Wann und wie gibt die Polizei dem Mann sein zu Unrecht beschlagnahmtes Eigentum zurück?
Frage 2: Wer gibt ihm sein Geld zurück?
Frage 3: Wann erhalten die Beamten ihre nächste Schulung?

Kleiner Hinweis: "darf er abholen" als Antwort bei Fragen 1 und 2 gillet nicht, hier ist die Polizei schon moralisch in einer Bringschuld...
Flitzpiepe
12.11.2012, 16:40 Uhr
Gähn
Wie kommt's, dass ein so alter Artikel wieder zum Leben erweckt wurde?
Hat der Erstkommentator 5 1/2 Jahre im Koma verschlafen oder möchte er nur Werbung in eigener Sache machen?
Oder hat das was mit dem Faschingsauftakt zu tun?
Wolfi65
12.11.2012, 17:47 Uhr
Noch mal zur Schule gehen
Ich würde einfach noch einmal zur Nachschulung gehen, bevor das WG zur Anwendung kommt.
Aber gewisse Sachen kann man einfach nicht verlangen.
Muss man auch nicht, wenn man sein Gegenüber richtig kennt.
Franz Tabak
12.11.2012, 19:13 Uhr
lest doch...
einfach mal!

Der typ macht werbung für seinen webshop...
suedharzer
12.11.2012, 22:20 Uhr
uuups - aufgesessen
Tschuldigung, da habe ich nicht aufgepasst. Einen so alten Bericht wollte ich nicht kommentieren. Flietzpiepe hat vollkommen Recht. Muss ich einfach mal zugeben...
Asche auf mein Haupt!
Retupmoc
13.11.2012, 08:50 Uhr
Alter Artikel
Und wenn der Artikel alt wie Steinkohle ist:


1. Ich kann als Normalbürger am Zoll auch keine Salami angeben und habe dann im Inneren 5 Diamanten.

2. Werbung hin - Werbung her - es ist Betrug.

3. Und damit fährt der polnische Kleinwagen auf unseren Autobahnen kostenlos rum und verpestet die Umwelt. Das schreit endlich nach einer Autobahnmaut für ausländische Fahrzeuge !
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