Do, 16:48 Uhr
15.03.2007
Neue Aufgaben
Nordhausen (nnz). Nichts ist statisch, nicht einmal die Größe einer kommunalen Verwaltung. So hat das Landratsamt in Nordhausen jetzt Zuwachs erhalten.
Jüngstes Glied unter den Fachgebieten im Landratsamt Nordhausen ist die Untere Bodenschutzbehörde. Während die Abfallwirtschaft, der Naturschutz und die Untere Wasserbehörde als Fachgebiete innerhalb des Bereiches Bau und Umwelt bei den meisten Bürgern gut bekannt sind, können die wenigsten mit einer Boden-schutzbehörde etwas anfangen. So stellen sich viele die Frage: Warum wurde diese Behörde geschaffen und welche Aufgaben hat sie zu erfüllen?
Der Schutz der Böden wurde lange Zeit indirekt über Bestimmungen zur Luftreinhaltung, zur Abfallbeseitigung und zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft geregelt. Zudem war der Bodenschutz im Raumordnungs- und Baurecht mit verankert. 1985 schuf mit der Bodenschutzkonzeption die damalige Bundesregierung einen Handlungsrahmen. Dieser war gedacht für den Ausgleich vielfältiger Nutzungsansprüche an den Boden, zur Abwehr von Schäden und zur Vorsorge gegen mögliche langfristige Gefahren und Risiken. Daraus wurden gesetzliche Maßnahmen entwickelt, die 1998 schließlich im Gesetz zum Schutz des Bodens -Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG - mündeten.
Die Umsetzung der Gesetze liegt in der Zuständigkeit der Länder, die ergänzende Verfahrensregeln erlassen können. Der Freistaat Thüringen hat dies inzwischen mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG - vom 16.12.2003 getan. Aus dem Gesetz leiten sich für Landkreise bzw. kreisfreie Städte entsprechende Aufgaben ab, die durch Fachbehörden zu lösen sind. Im Landratsamt Nordhausen ist dies inzwischen geschehen. Die Behörde ist im Fachbereich Bau und Umwelt angesiedelt und nimmt Aufgaben des Thüringer Bodenschutzgesetzes im übertragenen Wirkungskreis wahr. Sie hat als erstes die Bodenschutzgesetzgebung durchzusetzen, damit die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen weitestgehend vermieden werden. So ist die Behörde beispielsweise an allen Baugenehmigungs- und Planverfahren, die den Landkreis Nordhausen betreffen, beteiligt. Bei berechtigtem Interesse an einer Liegenschaft, zum Beispiel zur Wertermittlung, im Grundstücksverkehr oder bei Baugenehmigungsverfahren, kann die Bodenschutzbehörde zum Altlastenverdacht entsprechende Auskunft geben. Sind bauliche Vorhaben oder andere Planungen vorgesehen, werden darauf hin entsprechende Anfragen an das Staatliche Umweltamt in Sondershausen gerichtet. Ergeben sich bei baulichen oder anderen Vorhaben Hinweise auf Bodenbelastungen, so ist zu prüfen, ob diese auf den betroffenen Grundstücken tatsächlich vorliegen und ob von diesen Belastungen mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit oder für andere Schutzgüter, zum Beispiel das Grundwasser, ausgehen.
Die Verursacher schädlicher Bodenveränderungen, deren Rechtsnachfolger, Grundstückseigentümer, Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück, Gemeinden und die mit öffentlichen Planungen beauftragten Stellen unterliegen bei Feststellung einer altlastenverdächtigen Fläche der Mitteilungspflicht gegenüber den Unteren Bodenschutzbehörden. Die Behörde ist zuständig für Anordnungen zu Sicherungsmaßnahmen, zur Erfüllung der Vorsorge- und Duldungspflichten, für Schadensausgleich sowie für Maßnahmen bei schädlichen Bodenveränderungen. Zudem hat sie Betretungsrecht.
Um vom Boden ausgehende und für den Boden bestehende Gefahren überhaupt erkennen und bewerten zu können, ist es zunächst erforderlich, dass die Untere Bodenschutzbehörde die entsprechenden Informationen erhält. Eine Mitteilungspflicht besteht insbesondere auch bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sowie einer Überschreitung von Prüfwerten.
Das gerade angebrochene Frühjahr bringt erfahrungsgemäß vielfältige Tätigkeiten in Sachen Bodenbearbeitung vor allem für Kleingärtner, Landschaftsgestalter oder Erbauer von Einfamilienhäusern mit sich. Nicht selten ergeben sich viele Fragen. Die Untere Bodenschutzbehörde hilft da gerne weiter. (Infos unter Telefon 03631 / 911 394, Frau Menzel).
Autor: nnzJüngstes Glied unter den Fachgebieten im Landratsamt Nordhausen ist die Untere Bodenschutzbehörde. Während die Abfallwirtschaft, der Naturschutz und die Untere Wasserbehörde als Fachgebiete innerhalb des Bereiches Bau und Umwelt bei den meisten Bürgern gut bekannt sind, können die wenigsten mit einer Boden-schutzbehörde etwas anfangen. So stellen sich viele die Frage: Warum wurde diese Behörde geschaffen und welche Aufgaben hat sie zu erfüllen?
Der Schutz der Böden wurde lange Zeit indirekt über Bestimmungen zur Luftreinhaltung, zur Abfallbeseitigung und zur Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft geregelt. Zudem war der Bodenschutz im Raumordnungs- und Baurecht mit verankert. 1985 schuf mit der Bodenschutzkonzeption die damalige Bundesregierung einen Handlungsrahmen. Dieser war gedacht für den Ausgleich vielfältiger Nutzungsansprüche an den Boden, zur Abwehr von Schäden und zur Vorsorge gegen mögliche langfristige Gefahren und Risiken. Daraus wurden gesetzliche Maßnahmen entwickelt, die 1998 schließlich im Gesetz zum Schutz des Bodens -Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG - mündeten.
Die Umsetzung der Gesetze liegt in der Zuständigkeit der Länder, die ergänzende Verfahrensregeln erlassen können. Der Freistaat Thüringen hat dies inzwischen mit dem Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG - vom 16.12.2003 getan. Aus dem Gesetz leiten sich für Landkreise bzw. kreisfreie Städte entsprechende Aufgaben ab, die durch Fachbehörden zu lösen sind. Im Landratsamt Nordhausen ist dies inzwischen geschehen. Die Behörde ist im Fachbereich Bau und Umwelt angesiedelt und nimmt Aufgaben des Thüringer Bodenschutzgesetzes im übertragenen Wirkungskreis wahr. Sie hat als erstes die Bodenschutzgesetzgebung durchzusetzen, damit die Funktionen des Bodens zu sichern oder wieder herzustellen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen weitestgehend vermieden werden. So ist die Behörde beispielsweise an allen Baugenehmigungs- und Planverfahren, die den Landkreis Nordhausen betreffen, beteiligt. Bei berechtigtem Interesse an einer Liegenschaft, zum Beispiel zur Wertermittlung, im Grundstücksverkehr oder bei Baugenehmigungsverfahren, kann die Bodenschutzbehörde zum Altlastenverdacht entsprechende Auskunft geben. Sind bauliche Vorhaben oder andere Planungen vorgesehen, werden darauf hin entsprechende Anfragen an das Staatliche Umweltamt in Sondershausen gerichtet. Ergeben sich bei baulichen oder anderen Vorhaben Hinweise auf Bodenbelastungen, so ist zu prüfen, ob diese auf den betroffenen Grundstücken tatsächlich vorliegen und ob von diesen Belastungen mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit oder für andere Schutzgüter, zum Beispiel das Grundwasser, ausgehen.
Die Verursacher schädlicher Bodenveränderungen, deren Rechtsnachfolger, Grundstückseigentümer, Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück, Gemeinden und die mit öffentlichen Planungen beauftragten Stellen unterliegen bei Feststellung einer altlastenverdächtigen Fläche der Mitteilungspflicht gegenüber den Unteren Bodenschutzbehörden. Die Behörde ist zuständig für Anordnungen zu Sicherungsmaßnahmen, zur Erfüllung der Vorsorge- und Duldungspflichten, für Schadensausgleich sowie für Maßnahmen bei schädlichen Bodenveränderungen. Zudem hat sie Betretungsrecht.
Um vom Boden ausgehende und für den Boden bestehende Gefahren überhaupt erkennen und bewerten zu können, ist es zunächst erforderlich, dass die Untere Bodenschutzbehörde die entsprechenden Informationen erhält. Eine Mitteilungspflicht besteht insbesondere auch bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sowie einer Überschreitung von Prüfwerten.
Das gerade angebrochene Frühjahr bringt erfahrungsgemäß vielfältige Tätigkeiten in Sachen Bodenbearbeitung vor allem für Kleingärtner, Landschaftsgestalter oder Erbauer von Einfamilienhäusern mit sich. Nicht selten ergeben sich viele Fragen. Die Untere Bodenschutzbehörde hilft da gerne weiter. (Infos unter Telefon 03631 / 911 394, Frau Menzel).


