Di, 10:40 Uhr
29.01.2002
Pressemitteilungen ohne lokalen Bezug
Nordhausen (nnz). Täglich flattern viele Pressemitteilungen auf die Tasche der lokalen Redaktionen. So auch vom Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) sowie seinen Landes- und Kreisverbänden...
Vergabegesetz schadet der Thüringer Wirtschaft war die letzte überschrieben. Per Mail wurde sie von Volker Beiersdorf, dem Geschäftsführer des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises, an die nnz-Redaktion geschickt. Per Fax flatterte eine Mitteilung vom BVMW-Landesgeschäftsführer Günther Richter auf den Tisch. Beide Pressemitteilungen haben den gleichen Inhalt, fast den gleichen. Einziger Unterschied sind die eingesetzten Namen: Einmal Richter und einmal Beiersdorf.
Vielleicht, so der Wunsch der nnz-Redaktion, könnten die Pressemitteilungen, mit denen auch schon auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt reagiert wurde, etwas konkreter Auskunft geben. Bei allen Gemeinsamkeiten, die regionalen Unterschiede sind mitunter gravierend und sollten ihre Berücksichtigung erfahren. nnz veröffentlicht an dieser Stelle doch noch die oben erwähnte Mitteilung zum Vergabegesetz:
Die von der Bundesregierung geplante Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne verschärft die Krise der regionalen Bauwirtschaft befürchtet der Kreisverband Nordhausen/Kyffhäuser des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Das von Rot-Grün forcierte Vergabegesetz fördert auf absurde Weise die Wettbewerbsverzerrung. Danach dürfen sich ostdeutsche Baubetriebe, selbst wenn sie Osttarif- statt Mindestlohn zahlen, in den Altbundesländern nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Umgekehrt könnten aber Unternehmen aus den angrenzenden Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen Aufträge in Thüringen erhalten und ihre Mitarbeiter dann unter Westtarif entlohnen”, so BVMW-Kreisgeschäftsführer, Volker Beiersdorf.
Außerdem sei Tariftreuepflicht mit der in europäischen Binnenmarkt garantierten Dienstleistungsfreiheit unvereinbar. Ich kann betroffene Unternehmen nur ermutigen, im äußersten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen”, sagte Beiersdorf nach der Ersten Beratung des Vergabegesetzes im Deutschen Bundestag vom vorigen Freitag.
Erfreulich sei, so Beiersdorf, dass die Thüringer Mitglieder des Deutschen Bundestages über Parteigrenzen hinweg in den Ausschusssitzungen auf diese Gefahren aufmerksam gemacht haben, z.B. Eckhard Ohl, Engelbert Richter (SPD) und Manfred Grund (CDU). Wirklich geholfen wäre der Bauwirtschaft mit einer Änderung der Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Das billigste Angebot muss nicht immer das wirtschaftlichste sein. In der Regel werden aber überregionale Billiganbieter ungeachtet möglicher Gewährleistungen den ortsansässigen Klein- und Mittelbetrieben vorgezogen”, so Beiersdorf. Die Kommunen sollten ferner stärker als bisher Bauaufträge in mittelstandsgerechte” Einzellose aufteilen.
Autor: nnzVergabegesetz schadet der Thüringer Wirtschaft war die letzte überschrieben. Per Mail wurde sie von Volker Beiersdorf, dem Geschäftsführer des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises, an die nnz-Redaktion geschickt. Per Fax flatterte eine Mitteilung vom BVMW-Landesgeschäftsführer Günther Richter auf den Tisch. Beide Pressemitteilungen haben den gleichen Inhalt, fast den gleichen. Einziger Unterschied sind die eingesetzten Namen: Einmal Richter und einmal Beiersdorf.
Vielleicht, so der Wunsch der nnz-Redaktion, könnten die Pressemitteilungen, mit denen auch schon auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt reagiert wurde, etwas konkreter Auskunft geben. Bei allen Gemeinsamkeiten, die regionalen Unterschiede sind mitunter gravierend und sollten ihre Berücksichtigung erfahren. nnz veröffentlicht an dieser Stelle doch noch die oben erwähnte Mitteilung zum Vergabegesetz:
Die von der Bundesregierung geplante Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne verschärft die Krise der regionalen Bauwirtschaft befürchtet der Kreisverband Nordhausen/Kyffhäuser des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Das von Rot-Grün forcierte Vergabegesetz fördert auf absurde Weise die Wettbewerbsverzerrung. Danach dürfen sich ostdeutsche Baubetriebe, selbst wenn sie Osttarif- statt Mindestlohn zahlen, in den Altbundesländern nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Umgekehrt könnten aber Unternehmen aus den angrenzenden Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen Aufträge in Thüringen erhalten und ihre Mitarbeiter dann unter Westtarif entlohnen”, so BVMW-Kreisgeschäftsführer, Volker Beiersdorf.
Außerdem sei Tariftreuepflicht mit der in europäischen Binnenmarkt garantierten Dienstleistungsfreiheit unvereinbar. Ich kann betroffene Unternehmen nur ermutigen, im äußersten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen”, sagte Beiersdorf nach der Ersten Beratung des Vergabegesetzes im Deutschen Bundestag vom vorigen Freitag.
Erfreulich sei, so Beiersdorf, dass die Thüringer Mitglieder des Deutschen Bundestages über Parteigrenzen hinweg in den Ausschusssitzungen auf diese Gefahren aufmerksam gemacht haben, z.B. Eckhard Ohl, Engelbert Richter (SPD) und Manfred Grund (CDU). Wirklich geholfen wäre der Bauwirtschaft mit einer Änderung der Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Das billigste Angebot muss nicht immer das wirtschaftlichste sein. In der Regel werden aber überregionale Billiganbieter ungeachtet möglicher Gewährleistungen den ortsansässigen Klein- und Mittelbetrieben vorgezogen”, so Beiersdorf. Die Kommunen sollten ferner stärker als bisher Bauaufträge in mittelstandsgerechte” Einzellose aufteilen.

