Di, 08:17 Uhr
29.01.2002
Insolvenzen schädigen Bauherren
Nordhausen (nnz). Immer mehr Bauunternehmen müssen aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks und der sinkenden Zahl der Baugenehmigungen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Im privaten Wohnungsbau haben diese Insolvenzen nicht selten katastrophale Folgen für die privaten Bauherren.
Die Ursachen dafür liegen meist in einer mangelnden Insolvenzabsicherung durch entsprechende Regelungen in den Bauverträgen und insbesondere in unverhältnismäßigen Zahlungsplänen. Viele Bauunternehmen vereinbaren mit den Bauherren Abschlagszahlungsvereinbarungen, bei denen der Wert der Abschlagszahlungen unverhältnismäßig hoch über dem Wert der erbrachten Bauleistungen liegt. Das zuviel gezahlte Geld ist im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers meist unwiderruflich verloren. Der verbleibende Finanzrahmen reicht dann oft nicht, um das erträumte Eigenheim mit einer anderen Baufirma fertig stellen zu lassen. So geraten viele Bauherren in eine finanzielle Notlage, ohne auch nur einen Tag im neuen Heim verbracht zu haben.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenz des Bauunternehmers vertraglich abzusichern. So sollte in jedem Bauvertrag eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbart werden. Relativ sicher ist der Bauherr auch dann, wenn er darauf besteht, dass sich der Bauunternehmer bei der Festlegung der Abschlagszahlungen am Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung orientiert.
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen bietet bauwilligen Verbrauchern eine Bauberatung an. Hier werden auf Wunsch die Bauunterlagen, angefangen mit der Bau- und Leistungsbeschreibung über den Bauvertrag bis hin zur Baufinanzierung, überprüft und der Bauherr kann sich eingehend beraten lassen. Aber auch bei Problemen in der Bauausführung oder Mängeln am Bau steht die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. beratend zur Seite.
Autor: nnzDie Ursachen dafür liegen meist in einer mangelnden Insolvenzabsicherung durch entsprechende Regelungen in den Bauverträgen und insbesondere in unverhältnismäßigen Zahlungsplänen. Viele Bauunternehmen vereinbaren mit den Bauherren Abschlagszahlungsvereinbarungen, bei denen der Wert der Abschlagszahlungen unverhältnismäßig hoch über dem Wert der erbrachten Bauleistungen liegt. Das zuviel gezahlte Geld ist im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers meist unwiderruflich verloren. Der verbleibende Finanzrahmen reicht dann oft nicht, um das erträumte Eigenheim mit einer anderen Baufirma fertig stellen zu lassen. So geraten viele Bauherren in eine finanzielle Notlage, ohne auch nur einen Tag im neuen Heim verbracht zu haben.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenz des Bauunternehmers vertraglich abzusichern. So sollte in jedem Bauvertrag eine Fertigstellungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbart werden. Relativ sicher ist der Bauherr auch dann, wenn er darauf besteht, dass sich der Bauunternehmer bei der Festlegung der Abschlagszahlungen am Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung orientiert.
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen bietet bauwilligen Verbrauchern eine Bauberatung an. Hier werden auf Wunsch die Bauunterlagen, angefangen mit der Bau- und Leistungsbeschreibung über den Bauvertrag bis hin zur Baufinanzierung, überprüft und der Bauherr kann sich eingehend beraten lassen. Aber auch bei Problemen in der Bauausführung oder Mängeln am Bau steht die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. beratend zur Seite.

