Di, 18:21 Uhr
27.02.2007
Beschluß mit einem Satz
Nordhausen (nnz). Das ist selbst im Nordhäuser Kreistag eine Seltenheit. Der Text eines Beschlusses besteht nur aus einem Satz. Doch das war eigentlich nicht so vorgesehen...
Es ging in der Beschlussvorlage 300-07 um den Kreisumlagenstreit zwischen der Stadt- und der Kreisverwaltung. Der Landrat sollte beauftragt werden, Vergleichsverhandlungen mit dem Nordhäuser Rathaus aufzunehmen. In dem ursprünglichen Beschlusstext war dann auch eine Reihenfolge festgelegt, wie diese Verhandlungen auszusehen haben. So sollte in einem ersten Schritt ein Modell für die Berechnung der Schulumlage ausgehandelt werden, um künftig eine Grundlage für die Festsetzung der Schulumlage zu erreichen. In einem zweiten Schritt soll aufgrund dieses Modells berechnet werden, ob und in welcher Höhe Forderungen wegen überzahlter Kreisumlage entstanden sind.
Außerdem soll in einem dritten Schritt verhandelt werden, ob und welche weiteren Forderungen von Landkreis und Stadt noch in diesen Vergleich einbezogen werden. Als Beispiel nannte Landrat Joachim Claus (CDU) zum Beispiel strittige Fragen wie die Schülerbeförderung, die anteilige Finanzierung der Wiedigsburghalle oder die Förderung des EC-BIC. Und schließlich sollte – viertens – das aufgrund dieser Festlegungen erzielte Ergebnis dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zunächst begrüßte CDU-Fraktionschef Egon Primas diese Herangehensweise und verwies auf die Dauer der eventuell anstehenden Verfahren, Widersprüche oder Revisionen. Wir sollten da nicht die Spielverderber sein, schlug der Christdemokrat versöhnliche Töne an.
Etwas anderes schlug denn Klaus Hummitzsch (Linkspartei) vor. Da die Stadtverwaltung Nordhausen zuerst die Öffentlichkeit über die Inhalte eines Vergleichs wissen ließ, ehe es die Betroffenen zu Gehör bekamen, sollten doch Landrat und Oberbürgermeisterin über Inhalte sprechen. Und so sei es vorteilhaft, wenn die vier Punkte der Beschussvorlagenbegründung nicht erwähnt werden, sondern der Beschluß nur noch aus einem Satz besteht. Und der lautet: Beauftragung des Landrates zu Vergleichsverhandlungen zu den Kreisumlageverfahren mit der Stadt Nordhausen mit einem Beginn bis spätestens zum 31. März 2007.
Autor: nnzEs ging in der Beschlussvorlage 300-07 um den Kreisumlagenstreit zwischen der Stadt- und der Kreisverwaltung. Der Landrat sollte beauftragt werden, Vergleichsverhandlungen mit dem Nordhäuser Rathaus aufzunehmen. In dem ursprünglichen Beschlusstext war dann auch eine Reihenfolge festgelegt, wie diese Verhandlungen auszusehen haben. So sollte in einem ersten Schritt ein Modell für die Berechnung der Schulumlage ausgehandelt werden, um künftig eine Grundlage für die Festsetzung der Schulumlage zu erreichen. In einem zweiten Schritt soll aufgrund dieses Modells berechnet werden, ob und in welcher Höhe Forderungen wegen überzahlter Kreisumlage entstanden sind.
Außerdem soll in einem dritten Schritt verhandelt werden, ob und welche weiteren Forderungen von Landkreis und Stadt noch in diesen Vergleich einbezogen werden. Als Beispiel nannte Landrat Joachim Claus (CDU) zum Beispiel strittige Fragen wie die Schülerbeförderung, die anteilige Finanzierung der Wiedigsburghalle oder die Förderung des EC-BIC. Und schließlich sollte – viertens – das aufgrund dieser Festlegungen erzielte Ergebnis dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zunächst begrüßte CDU-Fraktionschef Egon Primas diese Herangehensweise und verwies auf die Dauer der eventuell anstehenden Verfahren, Widersprüche oder Revisionen. Wir sollten da nicht die Spielverderber sein, schlug der Christdemokrat versöhnliche Töne an.
Etwas anderes schlug denn Klaus Hummitzsch (Linkspartei) vor. Da die Stadtverwaltung Nordhausen zuerst die Öffentlichkeit über die Inhalte eines Vergleichs wissen ließ, ehe es die Betroffenen zu Gehör bekamen, sollten doch Landrat und Oberbürgermeisterin über Inhalte sprechen. Und so sei es vorteilhaft, wenn die vier Punkte der Beschussvorlagenbegründung nicht erwähnt werden, sondern der Beschluß nur noch aus einem Satz besteht. Und der lautet: Beauftragung des Landrates zu Vergleichsverhandlungen zu den Kreisumlageverfahren mit der Stadt Nordhausen mit einem Beginn bis spätestens zum 31. März 2007.


