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Mo, 15:44 Uhr
28.01.2002

Schlussverkaufsregelungen abschaffen

Nordhausen (nnz). Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. fordert bereits seit Jahren die Liberalisierung des Wettbewerbsrechtes. Die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kann lediglich als ein erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Jetzt muß der Schlussverkauf dran sein.


Das fordert Johanna Arenhövel, die Vorstandsvorsitzende der Verbraucher-Zentrale Thüringen. Insbesondere kritisiert die Verbraucher-Zentrale die antiquierten Regelungen zum Schlussverkauf. Die gesetzliche Festlegung auf genau bestimmte Termine im Januar und Juli sowie die Beschränkung auf einzelne Warengruppen erschweren ein flexibles Reagieren des Handels auf den Kundenbedarf. Viele Händler halten sich ohnehin nicht an die festgelegten Schlussverkaufszeiten und verkaufen schon Wochen vorher mit deutlichen Preisnachlässen. Teilweise werden Waren extra für den Schlussverkauf produziert und auf den Markt gebracht. Das jüngste Beispiel der C&A­Aktion zeigt, dass es massive Differenzen zwischen den zulässigen Zeiten und den Wünschen der Händler und Kunden gibt.

Händler sollten zukünftig nicht dafür bestraft werden, wenn sie nach eigenem Ermessen mit Rabatt- und Preissenkungsaktionen flexibel auf den Kundenbedarf reagieren.
Autor: nnz

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