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Mo, 09:53 Uhr
05.02.2007

Richter Kropp: Rücksichtslose Autofahrer

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Rücksichtslose Autofahrer trifft man überall, erhöhte Geschwindigkeit und fehlender Sicherheitsabstand gelten aus Hauptursachen von zum Teil schweren Unfällen. Mit den Folgen eines solchen Verhaltens musste sich Amtsrichter Christian Kropp beschäftigen.


Gerade vor Gericht fallen aber auch typisch lokale Besonderheiten im Straßenverkehr auf, die es in dieser Weise nicht überall gibt. So ist in Thüringen das Kolonnenfahren bei roter Ampel sehr verbreitet, auch mit der Konsequenz, dass der Gegenverkehr bei Baustellenampeln gar nicht mehr zum Zuge kommt. In manchen Kreisen besitzen manche Autofahrer geradezu seherische Fähigkeiten, wenn sie blind vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen zu überholen beginnen. Offenbar ist ihnen bekannt, dass gerade kein PKW entgegenkommt. Oder auch nicht, was zahlreiche Unfälle bei solchen Fahrweisen aufzeigen.

Mit einer weiteren besonderen Fahrweise hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun: dem Hindernisüberholen. Hierbei steht auf einer Straßenseite ein Hindernis, meist ein abgestellter PKW, den dann ganze Autoschlangen überholen, meist ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr. Am 23. Juni.2006 ging dies schief, als Ansgar B. (20, Name geändert) mit seinem Honda einen geparkten PKW auf der Bahnhofstrasse in Schernberg als zweiter in einer Kolonne überholte. Den entgegenkommenden Motorradfahrer übersah er, mit nicht unerheblichen Unfallfolgen. Der Wagen des B. und das Motorrad waren nach diesem Unfall Schrott, der Motorradfahrer erlitt Prellungen, Stauchungen, Blutergüsse und eine HWS-Distorsion.

Vor Gericht zeigte sich der junge Mann geständig und bereute die Tat. Zusätzlich hatten Zeugen aus der Kolonne eindrücklich ausgesagt, dass sie an Stelle von Ansgar B. auf keinem Fall noch gefahren wären.

Das Amtsgericht Sondershausen fällte für den Straftäter, der noch nicht vorbestraft war, ein salomonisches „Urteil.“ Es stellte das Verfahren gegen eine Auflage von 300 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ein. Für Ansgar B. war es hoffentlich eine Lehre, nicht mehr so riskant zu fahren. Der Motorradfahrer hat jedenfalls keine größeren Schäden erlitten, was eine solche Vorgehensweise zusätzlich gerechtfertigt hat.
Autor: nnz

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