eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 10:29 Uhr
12.10.2025
ADAC Tipps für richtiges und sicheres Fahren im Herbst

Im Nebel den Durchblick bewahren

Herbstzeit ist auch Nebelzeit – für Autofahrerinnen und Autofahrer heißt das, in nächster Zeit besonders vorsichtig und aufmerksam unterwegs zu sein und stets auf gute Sicht und Sichtbarkeit zu achten. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sicher durch die dunkle Jahreszeit kommt...

Anzeige Refinery (lang)
Nebel kommt oft plötzlich und das macht ihn für Autofahrer auch so gefährlich. Eine wichtige Regel besagt, dass der Abstand bei Nebel vergrößert, die Geschwindigkeit reduziert und das Licht eingeschaltet werden muss. Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das, wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird. Innerorts liegt die Grenze bei ca. 60 Metern.

Für die eigene Sicht beim Autofahren kann es sinnvoll sein, den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann der Scheinwerfer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten.

Erst wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird. Wer bei Sichtweiten über 50 Meter mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten, gibt es nicht.

Die meisten modernen Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und insbesondere bei Nebel reicht das Tagfahrlicht aber in der Regel nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug aktiv sind. Oft reagiert die Lichtautomatik bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Deshalb sollten Autofahrer besser auch am Tag selbst zum Lichtschalter greifen. Zudem ist das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben. Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu empfehlen. Der ADAC rät, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten, denn dann werden auch die Rückleuchten aktiviert. Zudem blendet Tagfahrlicht stärker bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen den Gegenverkehr als das Abblendlicht.

Entscheidend für eine sichere Fahrt ist neben der der Sichtweite angepassten Geschwindigkeit auch der Abstand zum Vordermann. Der Mindestabstand in Metern sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo 50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen. Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt.
Autor: red

Kommentare
diskobolos
12.10.2025, 11.22 Uhr
Die rechtliche Situation ist sicherlich richtig beschrieben
Ich selbst finde aber die Festlegung, dass das Nebelrücklicht erst bei Sichtweisen unter 50 m eingeschaltet werden darf, als nicht sachgerecht. Zumindest am Tage ist ein Blenden des nachfolgenden Verkehrs eher nicht möglich. Auch bei leichterem Nebel ist das normale Rücklicht dann oft kaum sehen. Man sieht dann eher den LKW, als sein Rücklicht . . .
Gehard Gösebrecht
12.10.2025, 17.33 Uhr
Also ich sehe da dringenden Nachholbedarf
Bei dieser Einschätzung von eigenen Erkennungsraten im Nebel und dem Wunsch auch bei weniger Einschränkung derer im Nebel auch öfter mal die Nebelschlussleuchte zum Einsatz zu bringen, wäre bestimmt der zwingende Gang zum Augenarzt erforderlich.
Die Äußerung eher einen LKW zu erkennen bevor bevor man dessen Rücklichter sieht lässt Böses erahnen.
Da möchte ich diesem Verkehrsteilnehmer im Nebel nicht begegnen, da er ja nach eigenen Angaben erst das Fahrzeug erkennt bevor er dessen Rücklichter wahrnimmt macht mir Angst.
Also wenn diskobolos mal wieder im Nebel unterwegs ist, lege ich eine Pause ein.
Einfach einen kurzen Satz in der NNZ hinterlassen und ich bleibe mit dem Auto zuhause,
Dann klappt es auch mit dem dem pünktlichen Renteneintritt.
Kobold2
12.10.2025, 19.01 Uhr
Sie machen mir Angst
diskobolos, dass wir uns mal auf ein recht unangenehme Art und Weise treffen. Ich habe da keine Lust drauf. Auch tagsüber ist eine eingeschaltete Nebelschlußleuchte, besonders bei einhergehenden Sprühnieselregen unangenehm. Nachholebedarf sehe ich vor allem bei einer einheitlichen europäischen Reglung. Bei der deutschen Regelung sollte entweder ein Begrenzer auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit aktiviert werden, oder bei deren Überschreiten wenigstens ein Warnton darauf hinweisen. Es gibt genug, die entweder vorsätzlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit missachten, oder die einfach, trotz Kontrollleuchte vergessen, das Ding wieder auszuschalten.
Vielleich sollten wir uns bei einer Halben mal darüber austauschen.
P.Burkhardt
12.10.2025, 19.25 Uhr
Nebelschlussleuchte...
...kann man auch ausschalten, wenn man bemerkt, dass jemand hinter einem fährt - der hat einen dann in aller Regel bereits bemerkt. Sinn macht das grelle Ding nur, wenn man wirklich von Weitem gesehen werden will....wenn man also alleine auf freier Strecke oder der letzte in einer Kolonne ist. Ich mach das jedenfalls so.

Meine letzten Autos hatten in der Front gar keine Nebelscheinwerfer mehr (auch nicht optional erhältlich) - die Hersteller halten das wohl nicht mehr für erforderlich. Ich fand es gerade bei Nebel oder Nässe immer angenehm, die Nebler einschalten zu können - fehlt mir jetzt ein bisschen. Natürlich sind die LED-Scheinwerfer heute heller und leuchten die Straße auch ganz anders aus, aber so breit wie die guten alten Nebelscheinwerfer leuchten sie vor dem Auto nicht...
diskobolos
12.10.2025, 20.34 Uhr
Also, Nebel mit einer Sichtweite von 50m
ist schon ganz schön dicht. Da bin ich froh, wenn ich das vor mir fahrende Fahrzeug rechtzeitig sehe. Und meistens sieht man tagsüber dann eher die Fahrzeugumrisse als das Rücklicht. Nachts ist das eine andere Geschichte.

Wer es nicht glaubt, hat vielleicht demnächst wieder Gelegenheit einer Überprüfung . . .
Hallogemeinde
13.10.2025, 06.59 Uhr
einheitliche europäische Regel
wäre definitiv angebracht. Laut Internet gilt in Polen die gleiche Regel wie in Deutschland bzgl. Nebelschlussleuchte. Ich frage mich nur, warum ausgerechnet die Polen das grelle, blendende Ding sofort einschalten wenn es ein bisschen tröpfelt. Was die Polen mit Nebelschlussleuchte herum fahren ist unglaublich. Vielleicht kann mich mal einer aufklären, warum dies so ist.
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (3)