So, 10:46 Uhr
12.10.2025
nnz liegt ein Schreiben zu Ruhestörungen am Blasiiplatz vor
Was die Stadt Nordhausen unternehmen will
Nach dem gestrigen Zwischenfall mit großem Polizeiaufgebot am Nordhäuser Blasiiplatz erreichte die nnz ein Antwortschreiben der Stadtverwaltung zu dieser Problematik. Denn die ist nicht neu und war schon imm Frühjahr Gegenstand von Stadtratsanfragen …
Eine Bürgeranfrage aus dem April dieses Jahres an den Nordhäuser Stadtrat, in der die Zustände am Blasiiplatz als Dauerproblem und Ruhestörung und Vandalismus im gesamten vergangenen Jahr beschrieben werden, beantwortete die Stadtverwaltung im Juni. Der nnz liegt das Schreiben vor und wir zitieren daraus, was nach Sicht der Verwaltung gegen die Zustände zu tun sei.
Die Bekämpfung von Straftaten wird darin als grundsätzlich Polizeiarbeit bezeichnet und kann aufgrund fehlender Zuständigkeiten auch nicht von der Ordnungsbehörde übernommen werden.
Die Aufgabe der Ordnungsbehörde sei es jedoch nach § 2 Abs. 1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.
Konkret will die Stadtverwaltung folgendes unternehmen: Im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen regelmäßige Bestreifungen im Stadtgebiet, dazu zählt insbesondere auch das Stadtzentrum. Seit mehreren Jahren sind die Vollzugsdienstkräfte der Stadt Nordhausen in einem sehr ausgeweiteten Schichtsystem bis spät in den Abend hinein tätig, um entsprechend Präsenz zu zeigen. Durch den Einsatz der Ordnungsbehörde können Straftaten leider nur abgemildert, jedoch nicht verhindert werden.
Im speziellen Fall seien für den Bereich des Blasiikirchplatzes umfangreiche und intensive Kontrollen angeordnet wurden, um den Kontrolldruck in diesem Bereich deutlich zu erhöhen.
Hoffnung macht nach dem gestrigen Vorfall die abschließende Aussage der Behörde: Nach Auswertung der dortigen Feststellungen wird durch die Ordnungsbehörde geprüft, ob anlassbezogen eine Alkoholverbotszone eingerichtet werden kann. Hierfür gibt es strenge gesetzliche Maßstäbe nach § 27 Abs. 2 ThürOBG. Die Stelle muss sich durch Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von anderen Stellen des übrigen Gemeindegebietes deutlich abheben und die Tatsache rechtfertigen, dass dort auch zukünftig mit der Begehung eben solcher zu rechnen ist.
Dieser Tatbestand scheint erfüllt zu sein und glaubt man den Anwohnern, nicht erst seit gestern. Wie lange es noch dauert, bis eine Alkoholverbotszone am Blasiiplatz eingerichtet und geklärt wird, wer diese wann überwacht, liegt nun auch an den Betroffenen selbst. Denn es stehe den Bürgern ja der Cityruf zur Verfügung. Sollte es weiterhin zu Problemen kommen, heißt es in der Antwort aus der Verwaltung, können Sie sich unter der 03631 696115 an den Cityruf der Stadt Nordhausen wenden, welcher rund um die Uhr besetzt ist. Alle dort eingehenden Beschwerden und Hinweise werden ernst genommen, verfolgt und bearbeitet – auch wenn Sie diese mehrmals melden.
Olaf Schulze
Autor: redEine Bürgeranfrage aus dem April dieses Jahres an den Nordhäuser Stadtrat, in der die Zustände am Blasiiplatz als Dauerproblem und Ruhestörung und Vandalismus im gesamten vergangenen Jahr beschrieben werden, beantwortete die Stadtverwaltung im Juni. Der nnz liegt das Schreiben vor und wir zitieren daraus, was nach Sicht der Verwaltung gegen die Zustände zu tun sei.
Die Bekämpfung von Straftaten wird darin als grundsätzlich Polizeiarbeit bezeichnet und kann aufgrund fehlender Zuständigkeiten auch nicht von der Ordnungsbehörde übernommen werden.
Die Aufgabe der Ordnungsbehörde sei es jedoch nach § 2 Abs. 1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.
Konkret will die Stadtverwaltung folgendes unternehmen: Im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen regelmäßige Bestreifungen im Stadtgebiet, dazu zählt insbesondere auch das Stadtzentrum. Seit mehreren Jahren sind die Vollzugsdienstkräfte der Stadt Nordhausen in einem sehr ausgeweiteten Schichtsystem bis spät in den Abend hinein tätig, um entsprechend Präsenz zu zeigen. Durch den Einsatz der Ordnungsbehörde können Straftaten leider nur abgemildert, jedoch nicht verhindert werden.
Im speziellen Fall seien für den Bereich des Blasiikirchplatzes umfangreiche und intensive Kontrollen angeordnet wurden, um den Kontrolldruck in diesem Bereich deutlich zu erhöhen.
Hoffnung macht nach dem gestrigen Vorfall die abschließende Aussage der Behörde: Nach Auswertung der dortigen Feststellungen wird durch die Ordnungsbehörde geprüft, ob anlassbezogen eine Alkoholverbotszone eingerichtet werden kann. Hierfür gibt es strenge gesetzliche Maßstäbe nach § 27 Abs. 2 ThürOBG. Die Stelle muss sich durch Ausmaß und Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von anderen Stellen des übrigen Gemeindegebietes deutlich abheben und die Tatsache rechtfertigen, dass dort auch zukünftig mit der Begehung eben solcher zu rechnen ist.
Dieser Tatbestand scheint erfüllt zu sein und glaubt man den Anwohnern, nicht erst seit gestern. Wie lange es noch dauert, bis eine Alkoholverbotszone am Blasiiplatz eingerichtet und geklärt wird, wer diese wann überwacht, liegt nun auch an den Betroffenen selbst. Denn es stehe den Bürgern ja der Cityruf zur Verfügung. Sollte es weiterhin zu Problemen kommen, heißt es in der Antwort aus der Verwaltung, können Sie sich unter der 03631 696115 an den Cityruf der Stadt Nordhausen wenden, welcher rund um die Uhr besetzt ist. Alle dort eingehenden Beschwerden und Hinweise werden ernst genommen, verfolgt und bearbeitet – auch wenn Sie diese mehrmals melden.
Olaf Schulze





