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Mo, 09:40 Uhr
22.09.2025
nnz nachgehakt

Wann kann ich mein Kennzeichen behalten?

Das eigene Kennzeichen ist für manche Menschen etwas sehr persönliches. Nach 15 Jahren mit dem „Familienkennzeichen“ wollte eine nnz-Leserin am neuen Fahrzeug das alte Nummernschild gerne behalten, bisher ohne Erfolg. Die nnz hat nachgefragt, welche Regeln bei der Zulassungsstelle gelten…

Kernproblem der Leserin: ihr altes Kennzeichen ist laut Zulassungsbehörde zu kurz, eine erneute Ausgabe des „Familienkennzeichen“ sei nicht mehr möglich. Die nnz hat im zuständigen Landratsamt nachgehakt.

Zunächst Amtsdeutsch: hier spricht man nicht von Kennzeichen oder Nummernschildern, sondern von „Erkennungsnummern“, kurz „EKN“. Mit Ausnahmen könnten diese auch nach einer Umschreibung weiter genutzt werden, teilt das Landratsamt auf Anfrage der nnz mit.

Zu diesen Ausnahmen gehören Sperren der Zulassungsbehörd nach Paragraph 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Unter anderem ist hier festgehalten, dass Kennzeichen-Kombinationen nicht „gegen gute Sitten“ verstoßen.

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Ein weiter Sonderfall ist die Stilllegung eines Fahrzeuges verbunden mit dem Wunsch, das alte Kennzeichen für die Zukunft zu reservieren. Dies gehöre zu den Ermessensentscheidungen der Behörde, ein rechtlicher Anspruch auf bestimmte Kombinationen bestehe grundsätzlich nicht, teilt die Behörde mit. Möglich sei eine Reservierung „zum Zweck der Wiederzulassung“ auf maximal 12 Monate, von einem Wunsch oder gar einem vermeintlichen Anspruch oder einer Forderung sei nicht auszugehen. Dem Antragsteller stehe auch kein "besitzähnliches Recht" an den Kennzeichen zu, dies haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte festgestellt. Die Mitnahme einer bestimmten „EKN“ lasse sich aus der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht entnehmen. In der Verwaltungspraxis gibt es derweil ein Wunschrecht, was aber nicht einklagbar ist. In solchen Fällen biete man den Haltern an, sich erneut ein Wunschkennzeichen herauszusuchen. 

Aber wie viele Zeichen muss das Nummernschild haben? „Selbst als Landkreis mit einem dreistelligen Unterscheidungszeichen sind wir auf fünf Stellen einer EKN angewiesen“, heißt es in der Antwort aus dem Landratsamt, dies könne zur Folge haben, dass ursprünglich ausgegebene, ältere Kennzeichen bei einer Außerbetriebsetzung nicht reserviert und dann auch nicht später weiter verwendet werden könnten. Die Zulassungsbehörde müsse alte Kennzeichen, die diesen Regeln nicht mehr gerecht werden, zurückhalten und könne sie nicht neu vergeben.
Autor: red

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Kommentare
free Gigi
22.09.2025, 11:42 Uhr
Vitamin B
ach herrlich, wie gleich doch alle sind - und die dicken Bonzenkarren mit 1-stelligen Nummern, sind dann also eine Ausnahme????

Auch ich kenne einen, sogar mit Dokumenten belegbaren Fall, bei welchen die Zulassungsstelle NDH den Halter eines "speziellen" Kennzeichens zum Umtausch animieren wollte. Das alles sogar ohne Termin und Wartezeiten.
Kann mir doch keiner erzählen, dass nicht mehr dahintersteckt...
Tine44
24.09.2025, 11:34 Uhr
Vitamin B
Ich stimme dem Vorredner zu.
Es gibt genug Autos mit der genannten Konstellation.
Ich habe persönlich mit der Chefin der Zulassungsstelle zu diesem Thema gesprochen. Von ihrer Seite kamen ganz andere Antworten, als das was das Landratsamt jetzt gegenüber der NNZ mitgeteilt hat. Da war nicht von einer EKN die Rede. Im Gegenteil, "sie müsste nicht mit mir diskutieren ". Das möchte man als Bürger auch hören, wenn man mit vernünftigen Argumenten kommt. Die Aussage, dass es jetzt die EKN Nummer wäre ist in meinen Augen nur eine weitere Ausrede - da mir auch mitgeteilt wurde, hätte ich ein baugleiches Auto gekauft, dürfte ich meine Kennzeichen behalten. Was nicht wirklich einen Sinn ergibt, wenn es doch jetzt die EKN angeblich betrifft.
Für mich ist das eindeutig Willkür.
Von der Leiterin des BürgerServiceZentrum hätte ich mir auch ein kompetenteres Gespräch gewünscht.
Tine44
24.09.2025, 17:50 Uhr
Kennzeichen
Was mich hier mal interessieren würde, das Landratsamt hat doch mitgeteilt, dass 5 stellige Zeichen notwendig sind. Was ist denn dann an NDH-A1 (Beispiel) falsch? Das sind 5 Zeichen. Also heißt dies doch, dass man solche Kennzeichen beantragen könnte. Ich habe bis heute keine vernünftige Aussage der Zulassungsstelle erhalten, warum diese Kennzeichen nicht zulässig wären.
free Gigi
25.09.2025, 09:19 Uhr
Vitamin €
weil vermutlich mit solchen Kombinationen ganz gut verdient werden kann... (schätze ich mal...)
diskobolos
25.09.2025, 10:39 Uhr
Lesekompetenz?
Eigentlich stehen die Antworten auf alle Fragen im Artikel . . .
deralte
25.09.2025, 11:04 Uhr
Es lebe der Amtsschimmel
Hoch, höher, am höchsten. Neulich habe ich ein britisches Kennzeichen, sorry of course EKN, gesehen, das lautete BIGBOSS. Kann mal jemand den Besitzer warnen, dass er nie nach Nordhausen ziehen soll? Möglichst die Stadt weiträumig umfahren!
P.Burkhardt
25.09.2025, 15:06 Uhr
Ich hab kurz mal recherchiert...
...Tatsächlich sind die besonders kurzen Kennzeichen wie NDH - A1 oder ähnliches (in Berlin z.B. B-1 - Regierenden Bürgermeister) häufig traditionell für Dienstwagen kommunaler Spitzenämter reserviert. Dafür gibt es jedoch keine Regelung in Form eines einheitliches Bundesgesetzes, sondern als Teil der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Dienstanweisung der Zulassungsstellen.

So heißt es sinngemäß in der FZV, dass die Zuteilung durch die Zulassungsbehörde erfolgt und Wunschkennzeichen vergeben werden KÖNNEN, sofern sie verfügbar sind und keine öffentlichen (ich ergänze: behördlichen) Interessen entgegenstehen. Also am Ende entscheidet die Zulassungsstelle und sie hat das Recht bestimmte Kennzeichen nicht zur freien Vergabe freizugeben. Willkür (wie oben gemutmaßt) ist das dem entsprechend nicht, weil es einer Vorgabe folgt.
Tine44
26.09.2025, 18:00 Uhr
@duskobolos
Hast du dann auch meine Antworten gelesen? Bis heute habe ich kein vernünftiges Argument der Zulassungsstelle erhalten. Und in diesem Artikel steht klar dass 5 stellige Zeichen zulässig sind.
Tine44
28.09.2025, 19:06 Uhr
@ich habe mal kurz recherchiert
Ich habe mal nach entsprechenden Statistiken diesbezüglich gefragt. Danach wurde das Gespräch abgebrochen. Wie bereits erwähnt, hätte ich mein Kennzeichen behalten dürfen hätte ich ein baugleiches Auto gekauft. Was keinen Sinn ergibt. Also ist das ganze für mich Willkür. So wie die Zulassungsstelle es gerade will, vergibt sie Kennzeichen.
P.Burkhardt
28.09.2025, 21:32 Uhr
äh, das ist stark....
"Wie bereits erwähnt, hätte ich mein Kennzeichen behalten dürfen hätte ich ein baugleiches Auto gekauft." - das ist ein bisschen schwer zu glauben.

Wenn es tatsächlich so passiert ist, dann wäre das der Moment gewesen in lautes Lachen auszubrechen.

Warum ? Weil jedes Auto (also auch baugleiche) eindeutig über die FIN als von allen anderen Autos verschieden identifiziert wird. Es ist also Käse, nur für baugleiche Fahrzeuge das alte Kennzeichen behalten zu können - und das wusste auch der/die Beamte/in - falls nicht, war es keine Willkür sondern Blödheit.

Ich habe keine Ahnung, was da in der Zulassungsstelle passiert ist, aber letztendlich entscheidet diese, ob man sein Wunschkennzeichen bekommt oder nicht (ich hab das oben ausgeführt). Was hätte denn die Zulassungsstelle davon, jemandem ein Wunschkennzeichen zu verweigern wenn es verfügbar ist und den geltenden Regelungen entspricht ? Einen Anspruch gibt es darauf allerdings nicht - warum auch... Manchmal liegt es vielleicht auch am berühmten Ton, der die Musik macht.

Aber mal ehrlich, es geht um ein Autokennzeichen - nicht um den Weltfrieden oder den Klimakollaps. Ich denke, da kann man auch etwas gelassen bleiben.
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