Do, 11:52 Uhr
21.12.2006
nnz-Polizeibericht am Donnerstag
Nordhausen (nnz). Kompliziert wird es für die Nordhäuser Polizei immer dann, wenn bei einem Unfall der Verursacher nicht sofort auszumachen ist. Das gilt auch für Brummi-Fahrer. Einzelheiten wie immer im täglichen Polizeibericht.
Ein Fehler beim Ausparken war am Mittwoch gegen 09.00 die Ursache für einen Unfall in der Freiherr-vom-Stein-Straße. An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden von 1.000 Euro.
Unaufmerksamkeit führte um 18.00 Uhr zu einer Karambolage in der Landgrabenstraße. Ein Opel-Fahrer bemerkte zu spät, dass sein Vordermann anhalten musste und fuhr auf diesen auf. Der materielle Schaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.
Widersprüchliche Angaben machten die Beteiligten bei einem Unfall gegen 19.00 Uhr auf der B 243. Der Fahrer eines Sattelzuges befuhr die B 243 zwischen Günzerode und Kleinwechsungen. Im Gegenverkehr befand sich ebenfalls ein Sattelzug. Beim aneinander Vorbeifahren kam es zu einer leichten seitlichen Berührungen zwischen den Brummis, was einen geringen Sachschaden zur Folge hatte. Da beide Fahrzeugführer angaben am äußersten rechten Fahrbahnrand gefahren zu sein, werden erst die weiteren Ermittlungen zeigen müssen, wer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.
Autor: nnzEin Fehler beim Ausparken war am Mittwoch gegen 09.00 die Ursache für einen Unfall in der Freiherr-vom-Stein-Straße. An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden von 1.000 Euro.
Unaufmerksamkeit führte um 18.00 Uhr zu einer Karambolage in der Landgrabenstraße. Ein Opel-Fahrer bemerkte zu spät, dass sein Vordermann anhalten musste und fuhr auf diesen auf. Der materielle Schaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.
Widersprüchliche Angaben machten die Beteiligten bei einem Unfall gegen 19.00 Uhr auf der B 243. Der Fahrer eines Sattelzuges befuhr die B 243 zwischen Günzerode und Kleinwechsungen. Im Gegenverkehr befand sich ebenfalls ein Sattelzug. Beim aneinander Vorbeifahren kam es zu einer leichten seitlichen Berührungen zwischen den Brummis, was einen geringen Sachschaden zur Folge hatte. Da beide Fahrzeugführer angaben am äußersten rechten Fahrbahnrand gefahren zu sein, werden erst die weiteren Ermittlungen zeigen müssen, wer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.


