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Sa, 13:27 Uhr
19.04.2025
Polizeibericht

Etwas aufgemotzt unterwegs

Gestern Abend gegen 22.25 Uhr entschlossen sich Beamte des Inspektionsdienst Nordhausen zur Kontrolle eines Kleinkraftrades in der Kyffhäuserstraße...

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Dieses war bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h im Vorfeld mit ca. 70 km/h vor dem Funkstreifenwagen her gefahren, was das Mißtrauen der Beamten erregte. In der Tat ergaben sich in der Folge konkrete Anhaltspunkte für eine leistungssteigernde Manipulation des Kleinkraftrades. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und das corpus delicti zur Beweissicherung polizeilich sichergestellt. Den von den Maßnahmen betroffenen 15-jährigen Verkehrsteilnehmer erwartet nun Ungemach: durch die Leistungssteigerung ergibt sich eine Änderung der Fahrzeugklasse, was entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. So genügt etwa die Fahrerlaubnisklasse AM des Burschen nicht mehr zum Führen seines Vehikels. Weiter müsste das Fahrzeug einem ordentlichen Zulassungsverfahren unterzogen sowie nachversichert werden. Entsprechend wird ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und das Hauptzollamt hinsichtlich etwaiger zu entrichtender Kfz-Steuer unterrichtet.
Autor: red

Kommentare
mutschy
21.04.2025, 02.20 Uhr
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nachversteuerung entsteht wohl erst, wenn die regulären 125cm³ eines Leichtkraftrades überschritten wurden. Was aber nichts am Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und evtl "Fahren ohne Haftpflichtversicherung" (Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz) ändert, was hier wohl eher vorliegt. Mich würde interessieren, um. Was für ein Gefährt es sich gehandelt hat ;)
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