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Sa, 11:05 Uhr
29.03.2025
„Rechtsanspruch auf Unterstützung für Thüringer Feuerwehrleute“

Feuerwehrpauschale wird erstmals Gesetz

Die von der CDU-Fraktion vor drei Jahren initiierte Feuerwehrpauschale wird in diesem Jahr erstmals Gesetz. Das ist das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen im Landtag...

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„Unsere Kameradinnen und Kameraden profitieren damit nicht nur finanziell, ihre jeweilige Gemeinde hat jetzt sogar Rechtsanspruch auf das Geld, um beispielsweise neue Ausrüstung anzuschaffen“, erklärt der Innenpolitische Sprecher und Feuerwehrexperte der CDU-Fraktion, Jonas Urbach. Die bei den Feuerwehrleuten seit Jahren beliebte Pauschale wird damit auch 2025 wieder ausgezahlt und hat ein Gesamtvolumen von 10,3 Millionen Euro für die über 34.000 Kameradinnen und Kameraden. Konkret erhalten die Gemeinden pro Mitglied ihrer Einsatzabteilungen 300 Euro. Urbach: „Diejenigen, die uns im Notfall helfen, müssen dafür auch eine gute Ausstattung haben. Dafür ist das Geld eine sehr gute Anlage. Es ist nicht akzeptabel, dass Helme verschlissen sind oder sich die Kameraden Schuhe teilen müssen. Hier kann der Gemeinderat mit dem Geld zielgenau ansetzen, um solche Missstände zu beheben.“

Jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann solle im Einsatz eine gute persönliche Ausrüstung haben, um bestens geschützt zu sein, betont der CDU-Politiker. Neu in diesem Jahr sei zudem, dass mit dem Geld auch Brandschutztechnik wie Rauchmelder gefördert werden können. Urbach: „Wir haben erlebt, wie in Treffurt durch einen mutmaßlichen technischen Defekt eine ganze Wehr bei einem Großbrand zerstört wurde. Wir wollen und wir müssen Vorsorge treffen, dass so etwas sich nicht wiederholt.“ Außerdem sei über die Pauschale eine Unterstützung der Jugendfeuerwehren möglich. „Unser Ziel ist, den Nachwuchsbereich aufrechtzuerhalten, zu fördern und dieses wundere Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr somit auch weiterhin absichern zu können“, so Urbach.
Autor: red

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