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Fr, 09:38 Uhr
21.03.2025
Überprüfung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes

AfD-Fraktion reicht Klage ein

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat beim Thüringer Verfassungsgerichtshof die Überprüfung von Paragraph 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) im Rahmen eines Antrags auf abstrakte Normenkontrolle beantragt...

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Diese Regelung erlaubt es, angehenden Juristen die Ausbildung im Referendariat zu verweigern, wenn diese bestimmte politische Überzeugungen vertreten, welche die Regierung über den Verfassungsschutz als extremistisch einstufen lässt.

Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagte dazu:
„Die Regelung führt faktisch zu einem Berufsverbot für Bewerber mit 'falscher' politischer Meinung und verstößt damit ohne jeden Zweifel gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Berufswahl. Sie erinnert an die Zeit in der DDR. Es darf in einem Rechtsstaat gerade nicht sein, dass Kritikern der Regierungspolitik durch Gesetze derart einfach der Juristenberuf verwehrt werden kann.“
Autor: red

Kommentare
Flitzpiepe
21.03.2025, 09.56 Uhr
Diese Regelung
ist doch völlig richtig!
Das wäre doch demokratischer Irrsinn, wenn sich eine Demokratie die Feinde dieser Demokratie selber heranzieht und ausbildet.
Die Einstufung der AfD in Thüringen als Partei mit erwiesen rechtsextremistischen Bestrebungen muss doch genau diese Konsequenzen nach sich ziehen.
Für mich sind das noch viel zu wenig Konsequenzen für Mitglieder dieser Partei, die ja nun wirklich immer wieder klar deutlich machen, dass sie unsere Demokratie abschaffen würden.
Herr Fuchs
21.03.2025, 11.03 Uhr
Flitzpiepe
ist ne echte Flitzpiepe. ".... unsere Demokratie...." Welche denn???? Sie ist faktisch nicht mehr vorhanden.
HisMastersVoise
21.03.2025, 14.00 Uhr
Das Wunschkonzert !
Unsere Demokratie ist kein Wunschkonzert. Wenn also der Vorredner diese unsere Demokratie nicht erkennen kann, dann empfiehlt sich ein Blick in die Türkei oder nach Russland oder oder oder. Man sieht aktuell in Übersee, was geschieht, wenn Recht politisch gebeugt oder gebrochen werden darf. Somit sind unserer Richter und Juristen ausschlie0lich unserem Grundgesetz und dessen Paragraphen verpflichtet. Dem zu Folge ist die Ablehnung von Bewerbern mit undemokratischem Gedankengut eine zwingende Voraussetzung für eine unparteiliche und gerechte Rechtsprechung. Unsere drei Gewalten dienen dem deutschem Volk und nicht einer politischen Farbe. Wem das nicht möglich ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen.
DonaldT
21.03.2025, 14.47 Uhr
AfD-Fraktion reicht Klage ein
Wenigstens eine Partei tut etwas!
P.Burkhardt
21.03.2025, 17.45 Uhr
@Herr Fuchs...
...und wie die Demokratie vorhanden ist ! Sie wehrt sich gegen ihre Feinde ! Sie erkennen Ihren Trugschluss ?
Kobold2
21.03.2025, 19.00 Uhr
Tut was?
Es ist doch der AfD sonst immer so wichtig, (gewesen?) dass u. a. die Justiz ideologiefrei zu sein hat? Gerade mit, als extremititisch eingestuften Ansichten wird das nichts mit der geforderten Ideologiefreiheit.
Dann noch schnell ne Klage, die für jeden Jurapraktikanten schon als aussichtslos erkennbar ist, da hat man wieder Futter für die Opferrolle, in der sich auch die einfachen Gemüter wohlfühlen.
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