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Mo, 09:09 Uhr
06.11.2006

Richter Kropp: Klauen in Familie

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Man hört es manchmal von Baustellen, wenn dort Bagger und größere technische Geräte verschwinden. Dass dies auch im ländlichen Bereich möglich ist, davon konnte man sich jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen in einer Verhandlung von Amtsrichter Christian Kropp kundig machen.


Im Sommer 2005 hatten sich 5 Männer zwischen 16 und 40 Jahren aus Kirchengel im Kyffhäuserkreis nachts auf den Weg gemacht, um ihren geringen Bestand an landwirtschaftlichen Maschinen aufzubessern. Da man nicht über Geld verfügte, mußte die nahe gelegene, ehemalige LPG dran glauben, wo man fleißig Anhänger, Traktoren und Grubber mitnahm und sie in die eigene Scheune stellte. Besonders verwerflich war, dass Edgar N. (Name geändert), das Familienoberhaupt einer der Stehlfamilien, die eigenen, teilweise noch minderjährigen Kinder zum Stehlen vorschickte. So wurde beispielsweise von zweien seiner Kinder ein Güllefaß gestohlen und sogleich im elterlichen Hof weiterverwandt.

Durch die gute Ermittlungsarbeit der Polizeiinspektion Kyffhäuser ist man den 5 Dieben schnell auf die Schliche genommen. Vor dem Amtsgericht Sondershausen nahm dann die Stehltour ein jähes Ende. Alle Täter, die zudem überwiegend nicht vorbestraft waren, waren geständig und offenbar sehr beeindruckt, zum ersten Mal in ihrem Leben vor Gericht zu stehen.

Diesem Verhalten wollte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Rechnung tragen, in dem sie für die Täter überwiegend sehr hohe Geldstrafen forderte, teilweise bis zu 6000 €. Daraufhin erhob sich auf der Anklagebank ein großes Geschrei, man könne dies nicht bezahlen und würde lieber gleich in das Gefängnis gehen.

Dieses Lamentieren ging Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht offensichtlich so auf die Nerven, dass er das Quintett zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 14 Monaten verurteilte, alle noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Gerade die Uneinsichtigkeit der Angeklagten, welche die allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Zustände als Rechtfertigung für ihre Taten heranzogen, war hierfür ausschlaggebend. Man habe ja schließlich auch nichts zerstört, sondern die Sachen teilweise sogar verbessert, sogar Edgar N.

Immerhin ist trotz des erhöhten Strafmaßes das Urteil rechtskräftig geworden. In der Bewährungszeit haben es die Fünf wieder mit Amtsrichter Kropp zu tun, sicherlich kein Zuckerschlecken.
Autor: nnz

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