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Fr, 12:39 Uhr
21.02.2025
Polizeibericht

Wahlplakat entwendet - Täter festgestellt

Beamte der Nordhäuser Polizei stellten gestern Abend gegen 20 Uhr im Nordhäuser Zeppelinweg einen 80-Jährigen mit einem Wahlplakat unter dem Arm fest...

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Auf Nachfrage, ob er dieses berechtigt in Besitz habe, konnte er nicht plausibel antworten. Das Plakat wurde sichergestellt und eine Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahls eingeleitet.
Autor: red

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Kommentare
Alex Gösel
21.02.2025, 12:45 Uhr
Gewagte These, aber...
könnte es sich nicht hier auch um den Straßenbahnbeschmierer handeln? Ist ja in relativer Nähe zum Bahnhof, daher meine Frage!

Noch etwas: Ich dachte eigentlich, sowas machen nur kleine, dumme Jungs und keine 80jährigen Greise. Was ist nur mit der Menschheit los???
Erpel1311
21.02.2025, 16:06 Uhr
Oh mein Gott
Ein Wahlplakat wurde entwendet. Was für eine schwere Straftat...Am Ende kriegt er ne härtere Strafe als manch wirklicher Verbrecher.,..
Ist auch eine steile These das ein 80-jähriger eine Straßenbahn beschmiert haben soll...
Echter-Nordhaeuser
21.02.2025, 16:34 Uhr
Vielleicht......
hat auch irgend einer bei der darauf befindlichen Person ein Bärtchen drauf gemalt und der ältere Mann dachte es wäre AH es war ja dunkel um 20:00 Uhr.
Hayden 69
21.02.2025, 17:30 Uhr
Diebstahl
Gehört der nicht in dem Alter um diese Uhrzeit ins Bett, oder hatte der Langeweile oder wollte der eventuell ein Autogramm?
P.Burkhardt
21.02.2025, 18:42 Uhr
eigentlich...
...sollte doch die betreffende Partei froh sein... sie muss das Plakat nach der Wahl nicht wieder wegräumen...

tatsächlich frage ich mich, ob heute tatsächlich noch irgendwelche Slogans auf irgendwelchen Plakaten den Wahlausgang beeinflussen können... Selbst 80jährige lesen Zeitung, sehen TV und sind im Internet unterwegs...
grobschmied56
21.02.2025, 23:22 Uhr
Das Burkhardt sollte die Rechtslage ...
... kennen. Plakat-Aufsteller, Wahlplakate und sonstige Werbemittel sind Eigentum der jeweiligen Partei. Beschmieren, Überkleben oder zerreißen sind juristisch gesehen Sachbeschädigung (Antragsdelikt, §303 STGB).

Das Entwenden von Wahlwerbemitteln fällt unter §242 STGB(Diebstahl) und ist ebenfalls kein 'Kavaliersdelikt' sondern eine Straftat.

Auch wenn manche Menschen glauben, 'Unsere Demokratie' schützen zu müssen, so sollten sie sich doch im legalen Rahmen bewegen.

Demo 'Gegen Rechts' ist in Ordnung.
Montags-Demo gegen 'Feindliche Übernahme' ist ebenfalls i.O.
Sachbeschädigung und Diebstahl sind es nicht.
P.Burkhardt
22.02.2025, 08:20 Uhr
Oh man Grobschmied....
...das stand doch gar nicht zur Debatte 😂.

Ich hab doch nur den Sinn von Plakatwerbung angezweifelt. Kennen Sie jemanden, der ein Plakat gesehen und deswegen seine Wahlentscheidung getroffen hat ?

Natürlich darf man nix mitnehmen, w as einem nicht gehört.. ich finde es aber schön, dass Sie das auch wissen. 😘
Kritiker2010
22.02.2025, 17:26 Uhr
Sind einige Wahlplakate nicht selbst schon eine Straftat?
Wahlplakate sind in vielerlei Hinsicht ein Ärgernis.

1. Stehen auf vielen Wahlplakaten zum widerholten Mal Lügen.
Handelt es sich dabei nicht um eine breit angelegte Wählertäuschung? Sollte die Parteien für ihre Aussagen nicht haftbar sein?

2. Ist es eine Menge Müll.
Sollte sich nicht u. a. für die Grünen diese Form des vorsätzlichen Ressourcenverbrauchs und der Müllverursachung verbieten? Haben sie noch kein Gesetzt dagegen erfunden?

Denn, da bin ich mal ganz bei P.Burkhardt, ich kann mir nicht vorstellen, dass Menschen sich in relevantem Maß von den eitlen Visagen und hohlen Phrasen beeinflussen lassen. Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß und eine Umweltsauerei!

Und zum konkreten Fall:
Allein wegen der Höhe des entstandenen Sachschadens müsste jede Staatsanwaltschaft die Aufnahme eines Verfahren kategorisch ablehnen. Denn hierbei geht es grob geschätzt um einen Schaden/Wert von 2 Euro. Wenn der Rentner das Plakat auch noch mitgenommen hat, war der Müll auch gleich weg. Vielleicht hatte er ja sogar noch eine tatsächlich nutzbringende Zweitverwertung im Auge.
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