Di, 11:49 Uhr
24.10.2006
Post aus Weimar
Nordhausen (nnz). Meist ist die Post aus Weimar für Kommunen nicht so erquicklich. Dann ist das Landesverwaltungsamt der Absender. Jetzt hat die Stadtverwaltung Post vom Verwaltungsgericht in Weimar erhalten. Und die ist mit einem weiteren Geldsegen verbunden.
Die Stadt Nordhausen hat gegen den Landkreis Nordhausen Anspruch auf weitere rund 4,1 Millionen Euro wegen zu viel gezahlter Kreis- bzw. Schulumlage in den Jahren 1997 und 1998. Nachdem vor einigen Tagen das Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichtes zum Kreisumlagen-Jahr 1996 eingetroffen war, mit dem der Stadt eine Rückzahlung von 2,5 Millionen Euro zugesprochen wurde, liegen jetzt die schriftlichen Urteile aus Weimar zum Jahr 1997 und 1998 vor:
Für 1997 beläuft sich der Rückzahlungsanspruch auf rund 2,1 Millionen Euro und für 1998 auf rund 2 Millionen Euro. Die Stadtverwaltung hatte sich mit den Klagen gegen die Höhen und die Berechnungsverfahren der Kreis- und Schulumlagen der Jahre 1996 bis 2003 gewehrt, insbesondere dagegen, dass sie über die Kreis- und Schulumlage die Investitionen an den Grund- und Regelschulen im Landkreis mit finanzieren sollten, obwohl sie selbst Grund- und Regelschulen betreibe und finanziere. Durch die Zahlungen an den Landkreis seien damit dringend nötige Summen für den Unterhalt der eigenen Schulen entzogen worden.
Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) sagte, dass sie es gelassen sehe, sollte sich der Kreistag auf seiner Sonder-Sitzung am 2. November für eine Berufung gegen das 1996er Urteil entscheiden. Es ist mir bewusst, dass der Landkreis die Rückzahlungssummen nicht schnell und problemlos aufbringen kann. Allerdings verweise ich darauf, dass weitere Verzögerungen unseren Zinsanspruch gegen den Landkreis quasi täglich in die Höhe klettern lassen, so Frau Rinke.
Für mich steht die Rechtssicherheit für die Zukunft im Vordergrund, mir ist allerdings nicht an weiteren Auseinandersetzungen für die Folgejahre gelegen, die nur neue Kosten verursachen. Die Urteilsbegründungen des Gerichtes sind relativ eindeutig, was in eine Schulumlage eingestellt werden darf und was nicht. Deshalb habe ich dem Landrat vorgeschlagen, im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr gemeinsam zu überlegen, wie Konflikte für die Folgejahre ausgeschlossen werden könnten, um weitere Klagen zu vermeiden. Es liegt in unserem Interesse als größtem Kreisumlage-Zahler, dass der Landkreis - Haushalt künftig den Thüringer Gesetzen entspricht , so Frau Rinke.
Autor: nnzDie Stadt Nordhausen hat gegen den Landkreis Nordhausen Anspruch auf weitere rund 4,1 Millionen Euro wegen zu viel gezahlter Kreis- bzw. Schulumlage in den Jahren 1997 und 1998. Nachdem vor einigen Tagen das Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichtes zum Kreisumlagen-Jahr 1996 eingetroffen war, mit dem der Stadt eine Rückzahlung von 2,5 Millionen Euro zugesprochen wurde, liegen jetzt die schriftlichen Urteile aus Weimar zum Jahr 1997 und 1998 vor:
Für 1997 beläuft sich der Rückzahlungsanspruch auf rund 2,1 Millionen Euro und für 1998 auf rund 2 Millionen Euro. Die Stadtverwaltung hatte sich mit den Klagen gegen die Höhen und die Berechnungsverfahren der Kreis- und Schulumlagen der Jahre 1996 bis 2003 gewehrt, insbesondere dagegen, dass sie über die Kreis- und Schulumlage die Investitionen an den Grund- und Regelschulen im Landkreis mit finanzieren sollten, obwohl sie selbst Grund- und Regelschulen betreibe und finanziere. Durch die Zahlungen an den Landkreis seien damit dringend nötige Summen für den Unterhalt der eigenen Schulen entzogen worden.
Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) sagte, dass sie es gelassen sehe, sollte sich der Kreistag auf seiner Sonder-Sitzung am 2. November für eine Berufung gegen das 1996er Urteil entscheiden. Es ist mir bewusst, dass der Landkreis die Rückzahlungssummen nicht schnell und problemlos aufbringen kann. Allerdings verweise ich darauf, dass weitere Verzögerungen unseren Zinsanspruch gegen den Landkreis quasi täglich in die Höhe klettern lassen, so Frau Rinke.
Für mich steht die Rechtssicherheit für die Zukunft im Vordergrund, mir ist allerdings nicht an weiteren Auseinandersetzungen für die Folgejahre gelegen, die nur neue Kosten verursachen. Die Urteilsbegründungen des Gerichtes sind relativ eindeutig, was in eine Schulumlage eingestellt werden darf und was nicht. Deshalb habe ich dem Landrat vorgeschlagen, im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr gemeinsam zu überlegen, wie Konflikte für die Folgejahre ausgeschlossen werden könnten, um weitere Klagen zu vermeiden. Es liegt in unserem Interesse als größtem Kreisumlage-Zahler, dass der Landkreis - Haushalt künftig den Thüringer Gesetzen entspricht , so Frau Rinke.

