Mo, 08:22 Uhr
16.10.2006
Richter Kropp: Der Kiefer und das Handy
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Es gibt schon recht bescheuerte Einlassungen, dass und Ähnliches haben sich wohl zahlreiche Zuschauer im Saal 204 des Sondershäuser Amtsgerichts gedacht, als der Fall des sechsunddreißigjährigen Max. D. (Name geändert) dort verhandelt wurde.
Der Mann sollte am 3. Januar 2006 mit seinem Handy während der Fahrt telefoniert haben, was bekanntlich mit 40 € Geldbuße und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird. Bei dieser Fahrt in Sondershausen war er einer Polizeistreife aufgefallen, die sich unmittelbar neben D. befand. Angehalten und zur Rede gestellt, verweigerte er die Angabe jeglicher Daten. Auf eine Durchsuchung nach dem Handy verzichteten die Beamten schnell, als eine telefonische Abfrage der Daten des D. ergab, dass dieser mehrfach vorbestraft und auch gegenüber Beamten gewaltbereit ist.
So kam es zu einem Bußgeldverfahren und einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Hierbei ließ sich D. ein, er habe nicht telefoniert, sondern seinen Kopf mit der rechten Hand abgestützt. So fahre er immer, da ansonsten sein Unterkiefer herausspringen würde. Durch entsprechende Kopfbewegungen und Knackgeräusche wollte D. dem Richter dies in der Sitzung anschaulich machen.
Der hatte für diese abstruse Geschichte wahrlich kein Verständnis. Vielmehr verurteilte er Max D. zu der bereits im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße. Einem Richter könne man viel erzählen, er müsse aber auch nicht alles glauben. Ein Problem hat D. nun, nicht nur bekommt er einen Punkt in Flensburg. Die Akte wird auch an die zuständige Führerscheinstelle gehen, um seine Fahrtauglichkeit zu untersuchen. Denn wer angeblich die rechte Hand beim Autofahren benötigt, um seinen Kiefer festzuhalten, der nimmt nur eingeschränkt am Straßenverkehr teil und ist unter Umständen fahruntauglich.
Autor: nnzDer Mann sollte am 3. Januar 2006 mit seinem Handy während der Fahrt telefoniert haben, was bekanntlich mit 40 € Geldbuße und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird. Bei dieser Fahrt in Sondershausen war er einer Polizeistreife aufgefallen, die sich unmittelbar neben D. befand. Angehalten und zur Rede gestellt, verweigerte er die Angabe jeglicher Daten. Auf eine Durchsuchung nach dem Handy verzichteten die Beamten schnell, als eine telefonische Abfrage der Daten des D. ergab, dass dieser mehrfach vorbestraft und auch gegenüber Beamten gewaltbereit ist.
So kam es zu einem Bußgeldverfahren und einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen. Hierbei ließ sich D. ein, er habe nicht telefoniert, sondern seinen Kopf mit der rechten Hand abgestützt. So fahre er immer, da ansonsten sein Unterkiefer herausspringen würde. Durch entsprechende Kopfbewegungen und Knackgeräusche wollte D. dem Richter dies in der Sitzung anschaulich machen.
Der hatte für diese abstruse Geschichte wahrlich kein Verständnis. Vielmehr verurteilte er Max D. zu der bereits im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße. Einem Richter könne man viel erzählen, er müsse aber auch nicht alles glauben. Ein Problem hat D. nun, nicht nur bekommt er einen Punkt in Flensburg. Die Akte wird auch an die zuständige Führerscheinstelle gehen, um seine Fahrtauglichkeit zu untersuchen. Denn wer angeblich die rechte Hand beim Autofahren benötigt, um seinen Kiefer festzuhalten, der nimmt nur eingeschränkt am Straßenverkehr teil und ist unter Umständen fahruntauglich.


