Sa, 09:02 Uhr
14.10.2006
Ist lebenslange Ehe verfassungwidrig?
Nordhausen (nnz). Ein Gerichtsentscheid des BGH könnte Anlass sein, an dem Bestand einer Ehe nach kichlichem Rechtt zu zweifeln, meint nnz und berichtet.
Eine lebenslange Ehe nach kirchlichem Recht kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verfassungswidrig sein. Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung vom Donnerstag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der grundgesetzlich verankerte Schutz der Ehe auch die Möglichkeit einschließe, durch eine Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Damit verwies der BGH die Sache zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück. (Az.: XII ZR 79/04)
Autor: nnzEine lebenslange Ehe nach kirchlichem Recht kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verfassungswidrig sein. Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung vom Donnerstag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der grundgesetzlich verankerte Schutz der Ehe auch die Möglichkeit einschließe, durch eine Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Damit verwies der BGH die Sache zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurück. (Az.: XII ZR 79/04)

