Di, 07:23 Uhr
26.09.2006
Geld verschwendet (2)
Nordhausen (nnz). Langjährige nnz-Leser werden sich noch an die Geschäfte der Nordhäuser Stadtverwaltung mit einem Herrn Koch erinnern. Der war Anfang der 90er Finanzmakler und vermittelte Kredite zwischen Kommunen. Der Deal platzte und die Rathausspitze ließ im Juni 2003 verkünden, dass kein Schaden entstanden sei. Der Thüringer Landesrechnungshof sieht das anders.
Die nnz hatte den Geschäften des Hans-Jürgen Koch mit der Stadtverwaltung Nordhausen mehrfach Platz eingeräumt. Auf den Seiten dieses Links gibt es genügend Hintergrund-Informationen zum System und zu den Auswirkungen. Was in der Ära des Bürgermeisters Dr. Manfred Schröter (CDU) und seines Finanzdezernenten Eberhard Linß (SPD) als ein Austausch von Krediten abgetan worden war, das nennen die Prüfer in Rudolstadt risikobehaftet.
Ihrer Auffassung nach, so ist es im 2005er Bericht nachzulesen, ist der Stadtverwaltung in den Jahren 1991 bis 1997 ein Schaden von mehr als einer halben Million DM entstanden.
Die Stadt hat weder "Darlehensverträge" mit den beteiligten Kommunen abgeschlossen, noch gab es entsprechende Vertragsverhandlungen der Kommunen untereinander. Außer dem direkten Zahlungsverkehr wurden alle Transaktionen vom Finanzmakler abgewickelt (Bestimmung der Zahlungsempfänger und der Konditionen). Der Geldtransfer fand zwischen den Kommunen direkt statt. Bei verschiedenen Termingeschäften mit der Nordhäuser Stadtverwaltung als Gläubigerin wurden Tilgung und Zinsen von einer dritten Kommune gezahlt und nicht direkt von der ein "Darlehen" nehmenden Kommune selbst. Ein Teil der Zinszahlungen wurden vom Makler überwiesen. In Reaktion auf eine höchstrichterliche Entscheidung (Urteil des Bundesgerichtshofes in einem gleich gelagerten Fall mit demselben Finanzmakler) nahm die Stadt die Rückabwicklung der Termingeschäfte vor. Die ab dem Haushaltsjahr 2002 vorgenommene Rückabwicklung führte zu einem wirtschaftlichen Schaden aus Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 90.000 Euro, analysierten die überörtlichen Prüfer.
Als sehr makaber liest sich die Passage, in der die Stadtverwaltung im Jahr 1993 (Schröter und Linß) einen Kassenkredit in Höhe von acht Millionen DM in Anspruch genommen hatte, obwohl in der Kasse selbst 3,6 Millionen Euro gewesen waren. Das bleibt kein Einzelfall. Ein Jahr später wurde erneut ein Darlehen aufgenommen, diesmal von sieben Millionen Euro. Für die zwei Jahre Laufzeit (für beide Kredite) waren laut Prüfbericht rund zwei Millionen Euro Zinsen zu zahlen gewesen, hinzu kommen noch Kreditbeschaffungskosten in Höhe von 11.000 DM. Dagegen haben die Prüfer die Zinserlöse gerechnet, die durch das Anlegen von nicht benötigtem Kassengeld erwirtschaftet wurden. Und siehe da: Das Geschäft mit Herrn Koch kann sich nicht gelohnt haben, insgesamt soll ein Verlust von 356.000 DM entstanden sein. Rechnet man die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, dann sind es die oben erwähnten 538.300 DM.
Fazit der Prüfer: Die Geschäfte in den 90er Jahren sollen gegen das Kreditwesengeschäft verstoßen haben und werden als Rechtsverstöße definiert. Außerdem sei der Haushaltsgrundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht beachtet worden. Die Frage nach Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlich handelnden Personen ist zu prüfen, schieben die Prüfer nach. Doch auch hier gilt die Vermutung: Erstens bekleiden die Verantwortlichen keine hauptamtlichen Ämter mehr, zweitens ist auch hier vieles verjährt.
Wie schon im ersten Teil unserer Beitragsfolge auch hier ein städtisches Statement: Ähnliches gilt für das so genannte Finanzgeschäft Koch: Die Stadt konnte die im Jahr 1993 geschlossenen Geschäfte mit diesem so genannten Finanzmakler ohne Verlust und nach langen Verhandlungen im Jahr 1997 endgültig abwickeln. Natürlich kann grundsätzlich - vor allem mit Blick auf das Zins-Anlageverhalten - in Frage gestellt werden, ob das Geld nicht anderswo gewinnbringender angelegt hätte werden können. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass die damals - also unmittelbar nach der Wende - Verantwortlichen noch nicht die nötigen Erfahrungen hatten, um die eingegangen Geschäfte in ihrer vollen Tragweite zu erkennen. Auch zahlreiche Kommunen in den alten Bundesländern waren damals die Geschäfte mit dem Finanzmakler eingegangen. Es steht natürlich außer Frage, dass derartige Geschäfte künftig ausgeschlossen sind.
Bleibt allerdings abschließend die Frage, ob die 500.000 DM, die im Rechnungsprüfungsbericht angemahnt wurden, für die Stadtverwaltung keine Verluste darstellen. Am Ende sind es vielleicht nur Peanuts, oder????
Autor: nnzDie nnz hatte den Geschäften des Hans-Jürgen Koch mit der Stadtverwaltung Nordhausen mehrfach Platz eingeräumt. Auf den Seiten dieses Links gibt es genügend Hintergrund-Informationen zum System und zu den Auswirkungen. Was in der Ära des Bürgermeisters Dr. Manfred Schröter (CDU) und seines Finanzdezernenten Eberhard Linß (SPD) als ein Austausch von Krediten abgetan worden war, das nennen die Prüfer in Rudolstadt risikobehaftet.
Ihrer Auffassung nach, so ist es im 2005er Bericht nachzulesen, ist der Stadtverwaltung in den Jahren 1991 bis 1997 ein Schaden von mehr als einer halben Million DM entstanden.
Die Stadt hat weder "Darlehensverträge" mit den beteiligten Kommunen abgeschlossen, noch gab es entsprechende Vertragsverhandlungen der Kommunen untereinander. Außer dem direkten Zahlungsverkehr wurden alle Transaktionen vom Finanzmakler abgewickelt (Bestimmung der Zahlungsempfänger und der Konditionen). Der Geldtransfer fand zwischen den Kommunen direkt statt. Bei verschiedenen Termingeschäften mit der Nordhäuser Stadtverwaltung als Gläubigerin wurden Tilgung und Zinsen von einer dritten Kommune gezahlt und nicht direkt von der ein "Darlehen" nehmenden Kommune selbst. Ein Teil der Zinszahlungen wurden vom Makler überwiesen. In Reaktion auf eine höchstrichterliche Entscheidung (Urteil des Bundesgerichtshofes in einem gleich gelagerten Fall mit demselben Finanzmakler) nahm die Stadt die Rückabwicklung der Termingeschäfte vor. Die ab dem Haushaltsjahr 2002 vorgenommene Rückabwicklung führte zu einem wirtschaftlichen Schaden aus Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 90.000 Euro, analysierten die überörtlichen Prüfer.
Als sehr makaber liest sich die Passage, in der die Stadtverwaltung im Jahr 1993 (Schröter und Linß) einen Kassenkredit in Höhe von acht Millionen DM in Anspruch genommen hatte, obwohl in der Kasse selbst 3,6 Millionen Euro gewesen waren. Das bleibt kein Einzelfall. Ein Jahr später wurde erneut ein Darlehen aufgenommen, diesmal von sieben Millionen Euro. Für die zwei Jahre Laufzeit (für beide Kredite) waren laut Prüfbericht rund zwei Millionen Euro Zinsen zu zahlen gewesen, hinzu kommen noch Kreditbeschaffungskosten in Höhe von 11.000 DM. Dagegen haben die Prüfer die Zinserlöse gerechnet, die durch das Anlegen von nicht benötigtem Kassengeld erwirtschaftet wurden. Und siehe da: Das Geschäft mit Herrn Koch kann sich nicht gelohnt haben, insgesamt soll ein Verlust von 356.000 DM entstanden sein. Rechnet man die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu, dann sind es die oben erwähnten 538.300 DM.
Fazit der Prüfer: Die Geschäfte in den 90er Jahren sollen gegen das Kreditwesengeschäft verstoßen haben und werden als Rechtsverstöße definiert. Außerdem sei der Haushaltsgrundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht beachtet worden. Die Frage nach Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlich handelnden Personen ist zu prüfen, schieben die Prüfer nach. Doch auch hier gilt die Vermutung: Erstens bekleiden die Verantwortlichen keine hauptamtlichen Ämter mehr, zweitens ist auch hier vieles verjährt.
Wie schon im ersten Teil unserer Beitragsfolge auch hier ein städtisches Statement: Ähnliches gilt für das so genannte Finanzgeschäft Koch: Die Stadt konnte die im Jahr 1993 geschlossenen Geschäfte mit diesem so genannten Finanzmakler ohne Verlust und nach langen Verhandlungen im Jahr 1997 endgültig abwickeln. Natürlich kann grundsätzlich - vor allem mit Blick auf das Zins-Anlageverhalten - in Frage gestellt werden, ob das Geld nicht anderswo gewinnbringender angelegt hätte werden können. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass die damals - also unmittelbar nach der Wende - Verantwortlichen noch nicht die nötigen Erfahrungen hatten, um die eingegangen Geschäfte in ihrer vollen Tragweite zu erkennen. Auch zahlreiche Kommunen in den alten Bundesländern waren damals die Geschäfte mit dem Finanzmakler eingegangen. Es steht natürlich außer Frage, dass derartige Geschäfte künftig ausgeschlossen sind.
Bleibt allerdings abschließend die Frage, ob die 500.000 DM, die im Rechnungsprüfungsbericht angemahnt wurden, für die Stadtverwaltung keine Verluste darstellen. Am Ende sind es vielleicht nur Peanuts, oder????

