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Mo, 12:08 Uhr
18.09.2006

nnz-Polizeibericht am Montag

Nordhausen (nnz). Zu schnelles Fahren gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Das wurde gestern im Landkreis erneut schmerzlich bewiesen. Es wurden aber auch einige Raser „aus dem Verkehr“ gezogen.


Unangepasste Geschwindigkeit war die Ursache für einen Unfall, der sich um 16.45 Uhr auf der B 4 ereignete und eine schwer verletzte Person zur Folge hatte. Ein 31-jähriger Kradfahrer befuhr auf Höhe der Fuchsfarm die scharfe Linkskurve und wurde aufgrund seiner Geschwindigkeit nach rechts aus der Kurve getragen. Der junge Mann geriet in den Straßengraben, fuhr dort noch rund 100 Meter, ehe er sich mit seiner Maschine überschlug. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der Schaden wird auf 5000 € geschätzt.


Gegen 19.40 Uhr befuhr ein Autofahrer aus Halle die Kyffhäuserstraße und wollte an der Kreuzung nach links in die Barbarossastraße abbiegen. Dabei übersah er einen vorfahrtberechtigten PKW und kollidierte im Kreuzungsbereich mit diesem. Die Beteiligten blieben unverletzt und kamen mit einem Schrecken davon. Beide Autos waren jedoch nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.


Bei einer Geschwindigkeitskontrolle zwischen 11.15 und 13.20 Uhr in der Ortslage Görsbach wurden gestern 67 Fahrzeuge „ins Visier genommen“. Tagesschnellster war ein BMW-Fahrer aus dem Altenburger Land. Der 52-jährige Fahrer wurde mit 107 km/h „geblitzt“. Er darf nun mit einem Bußgeldverfahren, zwei Monaten Fahrverbot und vier Punkten in der Flensburger Sünderkartei rechnen. Auch der Fahrer eines Opel Corsa wurde noch mit 104 km/h geblitzt. Der 25-jährige Nordhäuser erhält zu seinem Bußgeldverfahren, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins. Als Dritter im Bunde wurde noch ein Passatfahrer aus Halle festgestellt, der sich ebenfalls nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h hielt. Der 43-jährige wurde noch mit 95 km/h festgestellt; auch er darf mit einem Bußgeldverfahren, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in der Sünderkartei rechnen.
Autor: nnz

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