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Fr, 08:33 Uhr
04.08.2006

Keinen Cent mehr

Nordhausen (nnz). Die neuen Regelungen zu den Hartz-IV-Gesetzlichkeiten bringen auch neue Härten für die Betroffenen mit sich. Die aber können durchaus vermieden werden, meint die ARGE.


Seit dem 1. August 2006 sind weit reichende Veränderungen in den Hartz-IV-Gesetzlichkeiten in Kraft getreten. Darauf macht noch einmal die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) aufmerksam.

Im Mittelpunkt stehen zwei Besonderheiten, die vor allem für die diejenigen wichtig sind, die einen Umzug planen. Sollten Arbeitslosengeld – II - Empfänger auf eigene Initiative in eine neue Wohnung ziehen, für die ein zwar angemessener aber höherer Mietpreis zu zahlen ist, dann werden die Leistungen für die Unterkunft und Heizung weiterhin nur in der Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen für die bisherige Wohnung gezahlt; kein Cent mehr. Die Höhe der Kosten für die Unterkunft und Heizung werden nur dann angepasst, wenn der Umzug vorher mit der ARGE abgestimmt und von dieser auch genehmigt worden ist.

Sollten Hilfebedürftige unter 25 Jahren beabsichtigen, in eine eigene Wohnung zu ziehen, dann sollten auch sie unbedingt vorher einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner vereinbaren. Eine Kostenübernahme erfolgt hier nur in den Fällen, in denen eine vorherige Zusicherung durch den persönlichen Ansprechpartner erteilt worden ist.

Nur wenn die Voraussetzungen für einen Umzug im Vorfeld mit dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner geklärt und abgestimmt worden sind, können Härtefälle, die durch die Nicht- oder geminderte Zahlung der Unterkunftskosten entstehen, vermieden werden. Die Betroffenen sollten sich daher bitte unbedingt vor einem beabsichtigten Umzug an den zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft wenden.
Autor: nnz

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