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Sa, 12:15 Uhr
29.07.2006

nnz-Polizeibericht am Wochenende (1)

Nordhausen (nnz). Unachtsamkeit oder mangelnder Sicherheitsabstand – das waren gestern die Hauptunfallursachen im Landkreis Nordhausen. Und dann erwischten die Beamten der Nordhäuser Polizeiinspektion auch noch einen „Schwarz“-Fahrer.


Mangelnder Sicherheitsabstand führte am gestrigen Morgen zu einem Auffahrunfall in der Halle-Kasseler-Straße in Obergebra. Die Fahrzeugführerin eines Renault bemerkte den nach links abbiegenden Pkw Ford Escort zu spät und fuhr auf diesen auf. Der Ford musste auf Grund des Gegenverkehrs zunächst stoppen. Keine der beiden Beteiligten Fahrzeugführerinnen wurde hierbei verletzt. Eine Sachschaden in Höhe von 2.500,- Euro ist nach ersten Schätzungen jedoch entstanden.


Beim Auffahren auf die Hallesche Straße in Richtung Arnoldstraße in Nordhausen kommend, ereignete sich gegen 9.10 Uhr ein weiterer Auffahrunfall. Der Fahrer eines Ford reagierte entweder nicht rechtzeitig oder hatte den entsprechenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten und führ auf den vor ihm haltenden Pkw Nissan auf. Bei dem Fahrer des Nissan wurde im Anschluss an die Unfallaufnahme ein Schleudertrauma diagnostiziert. Die Berufsfeuerwehr kam zur Bereinigung der Fahrbahn ebenfalls zum Einsatz. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Das Verursacherfahrzeug konnte seinen Weg nicht mehr selbständig fortsetzen und musste daher abgeschleppt werden.


Die A 38 unmittelbar hinter der Auffahrt Sundhausen war am Freitag gegen 10.45 Uhr Schauplatz einer Kollision zweier Pkw. Der Führer eines Opel Omega fuhr auf die A 38 auf und beabsichtigte einen vor ihm fahrenden Lkw zu überholen. Den auf der linken Fahrspur herannahenden Pkw A4 hatte der Opel- Fahrer nicht beachtet und kollidierte beim Ausscheren mit diesem. Hierdurch wurde die Beifahrerin im Audi leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden wurde auf ca. 4.000 Euro geschätzt.


Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit fiel den Beamten ein Fiat Punto in der Uferstraße in Nordhausen auf. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, das der Führer des Pkw, ein 19 jähriger Nordhäuser, keine erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Pkw besaß. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den Halter des Pkw wird ebenfalls in dieser Angelegenheit ermittelt werden.
Autor: nnz

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