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Do, 17:13 Uhr
29.02.2024
Klage gegen NOrdhäuser THeater

Schadensersatz gefordert

Dem Nordhäuser Theater könnte eine Schadensersatzklage in gewaltiger Höhe ins "Haus" stehen. Das berichtet zumindest der mdr...

Auf einer Pressekonferenz im Mai 2020 wurde auch das Musical "Get on Board" angekündigt - aber dann nie gespielt, Archivbild (Foto: nnz-Archiv) Auf einer Pressekonferenz im Mai 2020 wurde auch das Musical "Get on Board" angekündigt - aber dann nie gespielt, Archivbild (Foto: nnz-Archiv)

So soll eine Musical-Firma aus Berlin das Theater in Nordhausen auf die Zahlung von 800.000 Euro verklagen. Hintergrund soll ein "exklusiver Deal" mit dem Musical "Get on Board" sein, das in Nordhausen ab der Spielzeit 2021/22 exklusiv aufgeführt werden sollte.

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Nach Informationen des mdr soll das Theater den Vertrag ohne Begründung aufgelöst haben. Daraufhin habe der Anwalt der Firma mehrfach Kontakt mit der Stadt Nordhausen als Hauptgesellschafter des Theaters aufgenommen, allerdings ergebnislos.

Am Landgericht Berlin ist ein entsprechender Prozess für den Juli dieses Jahres angesetzt. Die nnz hat entsprechende Anfragen sowohl an das Theater als auch an das Nordhäuser Rathaus geschickt. In Stadtratskreisen ist von diesem Vorgang bislang nichts bekannt.

Wohl aber in Kreisen des Aufsichtsrates der Theater GmbH. Dessen stellvertretender Vorsitzender Stefan Schard, bestätigte die entsprechende Klage aus Berlin. Der Aufsichtsrat sei pflichtgemäß seitens der Intendanz in Kenntnis gesetzt worden. Nun sei es, so Schard, an der Reihe, die Argumente der klagenden Seite juristisch zu bewerten und entsprechend zu reagieren. Fakt ist, die Angelegenheit wird Thema der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates im März sein.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
Frank Tabatt
29.02.2024, 18.23 Uhr
Wer trifft solche Entscheidungen
Da es um eine Menge Steuergeld geht, sollte der Aufsichtsrat schnellstens klären wer da persönlich seine künstlerischen Freiheiten ausgelebt hat ohne an die Folgen zu denken und ob derjenige überhaupt dazu befugt war und ob er oder sie eine private Haftpflichtversicherung hat , da dafür einspringt. Warum sollte den Schaden und auch das Gerichtsverfahren der Bürger tragen ?
Es ist langsam Zeit für persönliche Haftung
Liberaler
29.02.2024, 18.54 Uhr
Mehrfache Kontaktversuche des Rechtsanwalts mit der Stadt Nordhausen als Gesellschafter sind geschei
"Mehrfache Kontaktversuche des Rechtsanwalts mit der Stadt Nordhausen als Gesellschafter seien unbeantwortet geblieben. Deshalb sei die Klage notwendig.", heißt es im Bericht weiter.
Scheinbar bestand Interesse an einer außergerichtlichen Einigung.

Aber OB Buchmann (als Aufsichtsratsvorsitzender des Theaters) und seine "Konfifchen" drüben im Rathaus sind wohl zu sehr mit Disziplinarverfahren und kläglich gescheiterten Untersagungen von Veranstaltungen in Festhallen sowie dem Kampf gegen Recht befasst.
Nachgedacht
29.02.2024, 20.33 Uhr
Ohne Begründung
Also wenn die Produktion 2021/22 hätte stattfinden sollen, wird sie vermutlich dem 2., 3. oder welchem Lockdown auch immer zu Opfer gefallen sein.
Dann gibt es ja einen Grund für die Vertragsauflösung. Es wäre sicher auch nicht gut gewesen, Geld für eine Produktion auszugeben, die aufgrund behördlicher Verbote nicht aufgeführt wird. Viele Branchen hatten harte Zeiten. Nun aber den Schaden einfach mal an ein Theater weiterzuschieben, das zu der Zeit gar nicht nicht anders konnte, als den Vertrag zu kündigen, ist aus meiner Sicht nicht richtig. Mal schauen, wie das Gericht dazu steht.
Bleistift und Lineal
29.02.2024, 21.16 Uhr
Genau so, Umdenker, ist es meines Wissens nach auch.
Die Produktion wurde, so weit ich weiß, wegen der Unwägbarkeiten der Corona-Krise beiderseits abgesagt.
Wenig später kam dann trotzdem eine Schadensersatzforderung des Autors, welche im Theater befremdetes Kopfschütteln auslöste, "was will der denn jetzt, wir haben doch erklärt und geklärt, warum die Aufführung zur Zeit nicht zu machen ist".

Wieso das allerdings scheinbar drei Jahre lang liegenblieb ohne vollständige Aufklärung, und nun in dieser exorbitanten Schadensersatzforderung mündet kann ich mir nicht erklären. Da ist wohl auf einer der beiden Seiten doch geschludert worden.
SpatzNDH
29.02.2024, 22.05 Uhr
das schwarze Loch namens Rathaus
Soweit ich mich erinnere, gab es in der Spielzeit 2021/22 keine lockdowns mehr, sondern nur noch diktatorische Zwangsimpfungsauflagen, wenn man an der Öffentlichkeit teilhaben wollte. In so einer Zeit 'exclusive ' Verträge abzuschließen ist gewissenlose Veruntreuung von Geldern, die vom Rathaus offenbar mitgetragen wurde. Wenn man als Hauptgesellschafter des Theaters dann dann auch noch ohne Begründung 'exclusive' Verträge kündigt, anstatt sie neu zu verhandeln, frage ich mich ob es überhaupt Juristen im Rathaus gibt, die sich um sowas kümmern. Da kann sich ja die 'MyWay Entertainment GmbH' freuen, die lt Bundesanzeiger /Unternehmensregister im Jahr 2021 mit minus -1639 EUR Jahresumsatz abgeschlossen hatte. Staat zu Produzieren, kann sie sich nun mit dem Prozessieren auf Kosten der Steuerzahler der Stadt NDH auch noch finanziell erholen. Die Unfähigen u Gewissenlosen in der Stadtverwaltung und im Theater scheint das nicht zu jucken.
"Nun sei es, so Schard, an der Reihe, die Argumente der klagenden Seite juristisch zu bewerten und entsprechend zu reagieren.' Tatsächlich schon??? Juristen sind dazu angestellt, so etwas zu prüfen bevor Verträge gekündigt werden. Aber wahrscheinlich waren es sogar dieselben Juristenkanonen, die die Kündigung mit verzapft haben.
A-H-S
29.02.2024, 23.15 Uhr
Ruhig Blut
Personen, die den Vertrag einer ersten Sichtung unterzogen haben, vertreten die Auffassung, dass für die TNLOS nur ein Bruchteil der Summe im Feuer steht.
Der aufgeführte Betrag entspringt wohl eher dem Streitwertwunsch des Anwalts des Klägers.
Liberaler
01.03.2024, 11.07 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Das ist nicht schön, hat aber nix mit dem Artikel zu tun.
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