Di, 18:53 Uhr
11.12.2001
Alle wollen Schaden abwenden
Nordhausen (nnz). Es wurde der befürchtete Schlagabtausch zwischen der CDU und den anderen beiden Fraktionen des Kreistages: Drei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Innenleben des Rettungsdienstzweckverbandes beschäftigten.
Bevor die Diskussion begann, wurde klar, wie verhärtet die Fronten sind. Um weitere Verunglimpfungen hinsichtlich seiner ehrenamtlichen Tätigkeit von sich abzuhalten, erklärte sich Landrat Joachim Claus (CDU) für befangen und nahm im Publikum Platz. Winfried Theuerkauf erläuterte für die SPD und die PDS noch einmal den Hintergrund der drei Beschlußvorlagen . Die beiden Fraktionen wollen auf diesem Wege sachlich klären, was im Zweckverband los ist, und wollen nicht nur über die Medien etwaige Ereignisse zelebriert bekommen. Gegen das Vorhaben der linken Kreistagsecke polterte Prof. Markgraf los: Unsere Fraktion lehnt alle drei Vorlagen aus formal-rechtlichen Gründen ab, für uns besteht kein Diskussionsbedarf, und schließlich lasse man es nicht zu, den Landrat zu beschädigen!
Dem widersprach Klaus Hummitzsch (PDS) vehement. Der Landrat solle überhaupt nicht beschädigt werden, sondern mit der Aufklärung des Sachverhaltes Rettungsdienstzweckverband könne auch seine Position als Verbandsvorsitzender gestärkt werden. Es müsse doch möglich sein, dass sich Kreistagsmitglieder, die den Verband einst auf den Weg gebracht hatten, über das Innenleben des Verbandes informieren dürften, so die Frage des PDS-Mannes. Das räumte schließlich auch Markgraf wieder ein. Man soll da schon reingucken können, aber formal rechtlich über derartige Beschlüsse, das ist nicht rechtens. Schließlich wurde das gesamte Beschlußpaket seitens der CDU-Fraktion aus formal-rechtlichen Gründen abgelehnt. Folgte noch die Begründung, dass dieser Weg über Kreistagsbeschlüsse zu lange dauern würde. Eine Alternative bot jedoch der CDU-Mann auch nicht an, außer: Einsichtnahme - Ja, auf diese Art und Weise - Nein!
Mit den Stimmen der SPD und PDS wurden schließlich doch alle drei Anträge angenommen. Ein Satz wurde jedoch gestrichen: Der Landrat wurde nicht mehr aufgefordert, seinen ehrenamtlichen Vorsitz im Nordhäuser Kreisverband des DRK aufzugeben. Fazit: Es ist schwer in die Bücher eines Zweckverbandes zu schauen, der Gesetzgeber hat diese Form einer wirtschaftlichen Einheit gerade dazu installiert. Doch einem Gremium wie dem Kreistag müsse es erlaubt sein, in einen Zweckverband des Landkreises zu schauen, sich zu informieren und sich schließlich eine Meinung zu bilden. Sollte diese Meinungsbildung vielleicht auf diesem - jetzt beschlossenem Wege - nicht möglich sein, dann muß ein anderer Gang gefunden und genommen werden. Sollte die Kreisverwaltung oder der Zweckverband selbst eine solche Einsichtnahme abblocken, dann wird immer ein unangenehmer Hauch an diesem Gebilde haften bleiben und Gerüchte werden ihren festen Platz haben.
Autor: nnzBevor die Diskussion begann, wurde klar, wie verhärtet die Fronten sind. Um weitere Verunglimpfungen hinsichtlich seiner ehrenamtlichen Tätigkeit von sich abzuhalten, erklärte sich Landrat Joachim Claus (CDU) für befangen und nahm im Publikum Platz. Winfried Theuerkauf erläuterte für die SPD und die PDS noch einmal den Hintergrund der drei Beschlußvorlagen . Die beiden Fraktionen wollen auf diesem Wege sachlich klären, was im Zweckverband los ist, und wollen nicht nur über die Medien etwaige Ereignisse zelebriert bekommen. Gegen das Vorhaben der linken Kreistagsecke polterte Prof. Markgraf los: Unsere Fraktion lehnt alle drei Vorlagen aus formal-rechtlichen Gründen ab, für uns besteht kein Diskussionsbedarf, und schließlich lasse man es nicht zu, den Landrat zu beschädigen!
Dem widersprach Klaus Hummitzsch (PDS) vehement. Der Landrat solle überhaupt nicht beschädigt werden, sondern mit der Aufklärung des Sachverhaltes Rettungsdienstzweckverband könne auch seine Position als Verbandsvorsitzender gestärkt werden. Es müsse doch möglich sein, dass sich Kreistagsmitglieder, die den Verband einst auf den Weg gebracht hatten, über das Innenleben des Verbandes informieren dürften, so die Frage des PDS-Mannes. Das räumte schließlich auch Markgraf wieder ein. Man soll da schon reingucken können, aber formal rechtlich über derartige Beschlüsse, das ist nicht rechtens. Schließlich wurde das gesamte Beschlußpaket seitens der CDU-Fraktion aus formal-rechtlichen Gründen abgelehnt. Folgte noch die Begründung, dass dieser Weg über Kreistagsbeschlüsse zu lange dauern würde. Eine Alternative bot jedoch der CDU-Mann auch nicht an, außer: Einsichtnahme - Ja, auf diese Art und Weise - Nein!
Mit den Stimmen der SPD und PDS wurden schließlich doch alle drei Anträge angenommen. Ein Satz wurde jedoch gestrichen: Der Landrat wurde nicht mehr aufgefordert, seinen ehrenamtlichen Vorsitz im Nordhäuser Kreisverband des DRK aufzugeben. Fazit: Es ist schwer in die Bücher eines Zweckverbandes zu schauen, der Gesetzgeber hat diese Form einer wirtschaftlichen Einheit gerade dazu installiert. Doch einem Gremium wie dem Kreistag müsse es erlaubt sein, in einen Zweckverband des Landkreises zu schauen, sich zu informieren und sich schließlich eine Meinung zu bilden. Sollte diese Meinungsbildung vielleicht auf diesem - jetzt beschlossenem Wege - nicht möglich sein, dann muß ein anderer Gang gefunden und genommen werden. Sollte die Kreisverwaltung oder der Zweckverband selbst eine solche Einsichtnahme abblocken, dann wird immer ein unangenehmer Hauch an diesem Gebilde haften bleiben und Gerüchte werden ihren festen Platz haben.


