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Di, 09:25 Uhr
20.06.2006

Schrott gekauft

Nordhausen (nnz). Familie S. aus Nordhausen wollte Steuern sparen und ließ sich deshalb bei einem Vertreterbesuch zum Kauf einer Eigentumswohnung zur Vermietung überreden. Nun ist der Traum vom Steuersparmodell geplatzt, die Wohnung wurde zum Verlustobjekt. Einzelheiten mit einem schnellen Klick auf MEHR.


Zur Finanzierung der Immobilie schloss die Familie im Juli 1999 ein Darlehensvertrag ab. Die im Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung entsprach aber nicht den gesetzlichen Formvorschriften. Deshalb wurde den Darlehensnehmern Mitte September .2000 durch die Bank eine neue Widerrufsbelehrung übersandt. Diese Nachbelehrung unterzeichnete Familie S. und sandte sie an die Bank zurück.

Auf Grund der Entscheidung des Europäische Gerichtshofes zu den sogenannten "Schrottimmobilien" wandten sich die Darlehensnehmer nun an die Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. Ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt nachträglich erfolgen kann ist juristisch umstritten. Für die Thüringer Verbraucherschützer entspricht die vorliegende Nachbelehrung jedoch nicht den gesetzlichen Formvorschriften, weil die Adressangabe widersprüchlich war und ein Hinweis, dass der Widerruf ohne Angaben von Gründen erfolgen kann, fehlte.

Diese Auffassung vertritt auch das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg (IFF) in einer Stellungnahme für die Thüringer Verbraucherzentrale. Die Haustürsituation für die Vermittlung des Darlehensvertrages ist damit unstrittig, so Eckehard Balke von der Nordhäuser Verbraucherberatung und ein Widerruf des Darlehensvertrages auch heute noch mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen möglich.

Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. berät Käufer von sogenannten "Schrottimmobilien" im Rahmen der Baufinanzierungsberatung. Der nächste Beratungstermin in der Nordhäuser Beratungsstelle, August-Bebel-Platz 6 ist der 12.07.06. Zu dieser Beratung ist eine Terminvereinbarung über die Tel.-Nr. 0361/555140 oder 03631/982219 erforderlich.
Autor: nnz

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