Mo, 11:09 Uhr
10.12.2001
Winterbau unterstützt Arbeitgeber
Nordhausen (nnz). Mit Beginn der Schlechtwetterzeit zum ersten November eines Jahres können Arbeitgeber von Betrieben Leistungen zur Winterbauförderung im Arbeitsamt beantragen. nnz informiert Sie.
Beantragt werden kann die Winterbauförderung seitens des Bauhaupt- und Gerüstbaugewerbes, der Dachdeckerbetriebe und des Landschaftsgartenbaues. Diese Leistungen sollen die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer im Baugewerbe auch dann aufrecht erhalten, wenn die Witterungsbedingungen für Bauarbeiten ungünstig sind.
Dies bedeutet vor allem, dass durch die erstattung von Winterausfallgeld ab der 31. Ausfallstunde sowie sämtlicher Aufwendungen zur Sozialversicherung die Betriebe eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Personalkosten erfahren. Als Anreiz für zu leistende Arbeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen wird auch in diesem Jahr bis Ende Februar nächsten Jahres Mehraufwandswintergeld erstattet. Dieses beträgt zwei Mark pro Stunde und ist wie bisher auf die tarifliche Arbeitszeit begrenzt.
Werden im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit Stunde des Ausgleichskontos bei witterungsbedingten Ausfallzeiten eingesetzt, wird zusätzlich für jede Stunde ebenfalls zwei Mark Zuschusswintergeld gezahlt. Beachtet werden muss bei der beantragung der Leistungen zur Winterbauförderung unbedingt die Ausschlussfrist.
Bei Fragen zur Einbeziehung in die Winterbauförderung oder zum Antrags- und Abrechnungsverfahren steht das Arbeitsamt Nordhausen unter folgenden Telefonnummern Frau Mund 03631/ 650658 oder Frau Kieling 03631/ 650479 zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auch bei www.arbeitsamt.de.
Autor: nnzBeantragt werden kann die Winterbauförderung seitens des Bauhaupt- und Gerüstbaugewerbes, der Dachdeckerbetriebe und des Landschaftsgartenbaues. Diese Leistungen sollen die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer im Baugewerbe auch dann aufrecht erhalten, wenn die Witterungsbedingungen für Bauarbeiten ungünstig sind.
Dies bedeutet vor allem, dass durch die erstattung von Winterausfallgeld ab der 31. Ausfallstunde sowie sämtlicher Aufwendungen zur Sozialversicherung die Betriebe eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Personalkosten erfahren. Als Anreiz für zu leistende Arbeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen wird auch in diesem Jahr bis Ende Februar nächsten Jahres Mehraufwandswintergeld erstattet. Dieses beträgt zwei Mark pro Stunde und ist wie bisher auf die tarifliche Arbeitszeit begrenzt.
Werden im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit Stunde des Ausgleichskontos bei witterungsbedingten Ausfallzeiten eingesetzt, wird zusätzlich für jede Stunde ebenfalls zwei Mark Zuschusswintergeld gezahlt. Beachtet werden muss bei der beantragung der Leistungen zur Winterbauförderung unbedingt die Ausschlussfrist.
Bei Fragen zur Einbeziehung in die Winterbauförderung oder zum Antrags- und Abrechnungsverfahren steht das Arbeitsamt Nordhausen unter folgenden Telefonnummern Frau Mund 03631/ 650658 oder Frau Kieling 03631/ 650479 zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auch bei www.arbeitsamt.de.

