Mi, 06:55 Uhr
31.05.2006
Schreiben nach Belieben
Nordhausen (nnz). Die Klage eines Bürgers gegen die Rechtschreibreform ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. nnz hält die Begründung für interessant, die kurz dargestellt wird.
Das Gericht nahm die Beschwerde des Privatmanns erst gar nicht zur Entscheidung an, weil der Mann nicht verpflichtet sei, sich an die neuen Rechtschreibregeln zu halten. Betroffen seien nur Schüler und Bedienstete staatlicher Stellen. Der Kläger könne dagegen weiter schreiben, wie es ihm beliebe. Ab August gilt die Reform an Deutschlands Schulen in einer im März nochmals geänderten Form.
Autor: nnzDas Gericht nahm die Beschwerde des Privatmanns erst gar nicht zur Entscheidung an, weil der Mann nicht verpflichtet sei, sich an die neuen Rechtschreibregeln zu halten. Betroffen seien nur Schüler und Bedienstete staatlicher Stellen. Der Kläger könne dagegen weiter schreiben, wie es ihm beliebe. Ab August gilt die Reform an Deutschlands Schulen in einer im März nochmals geänderten Form.

