Mo, 13:47 Uhr
24.07.2023
Multiple Verstöße eines holländischen Wohnwagenführers
Das komplette Programm
Wenig richtig, viel falsch, so lautete das Ergebnis für den Fahrzeugführer in einer Verkehrskontrolle auf der A38. Vergangenen Freitag kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei ein Gespann, bestehend aus einem Transporter und einem angehängten Wohnanhänger...
Die Streife ist auf das Gespann aufmerksam geworden, weil die rückwärtige Beleuchtung des Anhängers nicht richtig funktionierte. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz Kesselberg Süd konnte der Fahrer keinen Führerschein und keine Zulassungsbescheinigung für den Anhänger vorzeigen.
Nach einiger Ermittlung konnte die Identität des Fahrers schlussendlich geklärt werden. Es handelte sich um einen 70-jährigen Niederländer, der nicht nur zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war, sondern auch eine 24-monatige Fahrerlaubnissperre sein Eigen nannte. Die Beamten nahmen während der Kontrolle zudem Alkoholgeruch wahr. Eine Atemalkoholkontrolle förderte einen Wert von 1,12 Promille zutage, was eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Nach eingehender Prüfung des Wohnanhängers konnte weiterhin festgestellt werden, dass dieser seit 2020 nicht mehr versichert worden ist und die Hauptuntersuchung bereits im Februar verstrichen war.
Nach der Würdigung aller Umstände des bunten Potpourris an Verfehlungen ordnete der Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung von 450 EUR an, welche der Fahrzeugführer vor Ort beglich. Die Weiterfahrt wurde ihm selbstverständlich untersagt, der Wohnanhänger wurde abgeschleppt.
Autor: redDie Streife ist auf das Gespann aufmerksam geworden, weil die rückwärtige Beleuchtung des Anhängers nicht richtig funktionierte. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Parkplatz Kesselberg Süd konnte der Fahrer keinen Führerschein und keine Zulassungsbescheinigung für den Anhänger vorzeigen.
Nach einiger Ermittlung konnte die Identität des Fahrers schlussendlich geklärt werden. Es handelte sich um einen 70-jährigen Niederländer, der nicht nur zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war, sondern auch eine 24-monatige Fahrerlaubnissperre sein Eigen nannte. Die Beamten nahmen während der Kontrolle zudem Alkoholgeruch wahr. Eine Atemalkoholkontrolle förderte einen Wert von 1,12 Promille zutage, was eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Nach eingehender Prüfung des Wohnanhängers konnte weiterhin festgestellt werden, dass dieser seit 2020 nicht mehr versichert worden ist und die Hauptuntersuchung bereits im Februar verstrichen war.
Nach der Würdigung aller Umstände des bunten Potpourris an Verfehlungen ordnete der Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung von 450 EUR an, welche der Fahrzeugführer vor Ort beglich. Die Weiterfahrt wurde ihm selbstverständlich untersagt, der Wohnanhänger wurde abgeschleppt.
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