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Mi, 17:01 Uhr
31.05.2023
Landratsamt informiert:

Einsturzgefährdetes Wohnhaus abgerissen

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen hat im Mai zwei weitere Ersatzvornahmen ausgeführt. In Ellrich wurde ein einsturgefährdetes Wohnhaus abgerissen. In Sülzhayn hat die Kreisverwaltung im Sofortvollzug zur Gebäudesicherung eine Torüberdachung zurückgebaut...

Abgerissenes Haus  (Foto: Landratsamt) Abgerissenes Haus (Foto: Landratsamt)

Jährlich führt die Bauaufsichtsbehörde rund 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren. In vielen Fällen reagieren die Eigentümer und beseitigen die angezeigten Gefahren, welche von ihren Immobilien für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Das können beispielsweise auf öffentliche Verkehrsflächen abstürzende Dachziegel oder Fassadenverkleidungen sein. Teilweise muss auch verhindert werden, dass sich Unbefugte Zutritt zu einem Gebäude verschaffen können, indem Öffnungen geschlossen oder Schutzzäune errichtet werden. In einigen Fällen muss ein geschädigtes Gebäudes abgerissen werden, wenn es mit wirtschaftlichen Mitteln nicht mehr erhalten werden kann.

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Wenn die Eigentümer die angezeigten Gefahren für den öffentlichen Verkehrsraum in der gesetzten Frist nicht beseitigen, droht der Landkreis Nordhausen eine Ersatzvornahme an. Dies betrifft etwa fünf bis zehn Verfahren im Jahr. In 2023 hat das Landratsamt bislang drei Ersatzvornahmen für Abbruch- und Teilabbruchmaßnahmen beauftragt. In den vergangenen drei Jahren hat die Landkreisverwaltung für insgesamt zwölf Ersatzvornahmen mehr als 200.000 Euro ausgegeben.

Autor: red

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