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Mo, 09:07 Uhr
06.03.2023
Polizeibericht

Unfall zu spät gemeldet

Ein 71-jähriger Autofahrer befuhr am Sonntag, gegen 14 Uhr, die Bundesstraße 4 zwischen Sondershausen und Nordhausen. Kurz vor dem Ortseingang Nordhausen geriet der Mann mit seinem Opel auf die Gegenfahrbahn und stieß gegen die Schutzplanke...

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Anstatt den Schaden an der Planke gleich bei der Polizei zu melden, erschien er erst eine Stunde nach dem Unfall bei den Beamten. Nun wird gegen ihn wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.
Autor: red

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Kommentare
Bodo Bagger
06.03.2023, 09:46 Uhr
es gibt dahingehend diverse Urteile diverser OLG
die die Zumutbarkeit der Wartezeit am Unfallort zwischen 15min und 30min festlegen. Wenn der gute Mann sich dann binnen einer Stunde bei der Polizei gemeldet hat, davon ausgehend, dass man mit 71 gegebenenfalls kein Handy dabei hat um die Polizei überhaupt anderweitig zu informieren, dürfte der Tatvorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallortes spätestens dann in sich zerbröckeln.

Was ich damit sagen will, der Unfallverursacher hat sich freiwillig selber bei der Polizei gemeldet und den Unfall ohne Personenschaden gemeldet. Was hätte er denn noch tun sollen. Am Unfallort ohne Handy 8 Stunden warten, bis vielleicht die Polizei vorbeikommt und den Unfall als solchen erkennt?
Kobold2
06.03.2023, 13:06 Uhr
Amüsant
Wie man sich die Welt zurecht rückt und das dann auch noch beklatscht wird.
Von binnen einer Stunde steht nichts im Artikel, sondern erst nach einer Stunde. So groß sind die Entfernungen zu nächsten Polizeistation nicht, das man eine Srunde braucht
Der Unfall war auch nicht nachts um 2 Uhr sondern nachmittags um 2Uhr!
Da ist man selten allein und kann ggfs. Vorbeifahrende um Hilfe bitten, wenn man selbst kein Handy dabei hat. Erst wenn man die Behörden informiert hat, kann man die Wartezeit als zu, oder unzumutbar einstufen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Beiders war hier aber nach dem Artikel nicht erkennbar. Wohl erst, nachdem er vermutlich von Dritten den Rat bekam, sich zu melden. Die Argumentation zerlegt jeder Praktikant in der ersten Woche.
Gehard Gösebrecht
06.03.2023, 16:33 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Verstoß gegen AGB
aster
06.03.2023, 16:59 Uhr
Lappen weg
Solch alte Subjekte verunsichern nur die strassen....es gib bus Bahn und Taxi....also Lappen enteignen
Kobold2
06.03.2023, 19:05 Uhr
Ist ja noch schlimmer
Als der erste Kommentar.
Vor solchen Entscheidungen stehen i.d.R.
medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen und nicht pauschale Vorurteile.
Ersteres ist in Deutschland allerdings lange überfällig.
Aber mit den eizuhaltenenden Pflichten haben hier einige ihre Probleme.
urbach44
06.03.2023, 19:53 Uhr
aster
Unfälle werden nur von solch "alten Subjekten" verursacht? Ich weiß nicht wie alt Sie sind, aber irgendwann kommen Sie auch in dieses Alter und erwarten, dass man respektvoll mit Ihnen umgeht. Ein absolut inakzeptabler Kommentar.
Peperoni
07.03.2023, 09:37 Uhr
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