Di, 09:35 Uhr
14.02.2023
Kyffhäuserkreis
Jugendschöffen gesucht
Im Dezember 2023 endet die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen. Für die kommenden Jahre werden neue Schöffen gesucht. Diese sind ehrenamtliche Richter, die für eine 5-jährige Amtszeit das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Nordhausen und die Jugendkammern im Landgericht Mühlhausen in strafrechtlichen Angelegenheiten unterstützen…
Schöffen sind ein wichtiger Teil der Rechtsprechung in Deutschland. Ihrer Tätigkeit wird ein hoher Stellenwert zugesprochen. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme an der Hauptverhandlung beteiligt wie der Berufsrichter.
Der ehrenamtliche Schöffendienst, und vor allem die Tätigkeit als Jugendschöffe, verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Lebenserfahrung, Selbständigkeit, Urteilsvermögen und Rechtsempfinden. Jugendschöffen müssen ergänzend Fähigkeiten und Erfahrungen in der Erziehung von Jugendlichen mitbringen.
Für die Aufstellung einer Vorschlagsliste der Jugendschöffen im Amtsgerichtsbezirk ist der örtliche Jugendhilfeausschuss verantwortlich. Die Verwaltung des Jugendamtes sammelt und erfasst alle Rückmeldungen und bereitet sie für die Beschlussfassung vor. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.
Möchten Sie sich als Jugendschöffe für den Zeitraum 2024-2028 engagieren? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15. Mai 2023 an das:
Das Formular zur Interessenbekundung und die Broschüre Das Schöffenamt in Thüringen" sind beim Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis, in den Bürgerbüros in Artern und Sondershausen oder im Internet unter www.kyffhaeuser.de/jugendschoeffenamt erhältlich. Bei Bedarf senden wir Ihnen auch gern die Unterlagen inkl. Begleitinformationen zu.
Für Fragen rund um die Wahl der Jugendschöffen steht Ihnen Frau Panse unter 03632-741622 oder per Email unter j.panse@kyffhaeuser.de gern zur Verfügung.
Autor: emwSchöffen sind ein wichtiger Teil der Rechtsprechung in Deutschland. Ihrer Tätigkeit wird ein hoher Stellenwert zugesprochen. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme an der Hauptverhandlung beteiligt wie der Berufsrichter.
Der ehrenamtliche Schöffendienst, und vor allem die Tätigkeit als Jugendschöffe, verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Lebenserfahrung, Selbständigkeit, Urteilsvermögen und Rechtsempfinden. Jugendschöffen müssen ergänzend Fähigkeiten und Erfahrungen in der Erziehung von Jugendlichen mitbringen.
Für die Aufstellung einer Vorschlagsliste der Jugendschöffen im Amtsgerichtsbezirk ist der örtliche Jugendhilfeausschuss verantwortlich. Die Verwaltung des Jugendamtes sammelt und erfasst alle Rückmeldungen und bereitet sie für die Beschlussfassung vor. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.
Möchten Sie sich als Jugendschöffe für den Zeitraum 2024-2028 engagieren? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15. Mai 2023 an das:
- Landratsamt Kyffhäuserkreis
- Jugend- und Sozialamt
- Frau Panse
- Markt 8
- 99706 Sondershausen
Das Formular zur Interessenbekundung und die Broschüre Das Schöffenamt in Thüringen" sind beim Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis, in den Bürgerbüros in Artern und Sondershausen oder im Internet unter www.kyffhaeuser.de/jugendschoeffenamt erhältlich. Bei Bedarf senden wir Ihnen auch gern die Unterlagen inkl. Begleitinformationen zu.
Für Fragen rund um die Wahl der Jugendschöffen steht Ihnen Frau Panse unter 03632-741622 oder per Email unter j.panse@kyffhaeuser.de gern zur Verfügung.
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