Mo, 09:20 Uhr
27.03.2006
Richter Kropp: Gnade vor Recht
Nordhausen (nnz). Der durchschnittliche Hartz-IV-Empfänger lebt von etwa 10 Euro am Tag. Manche sagen, das wäre zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Andere hingegen behaupten, Arbeit würde man immer finden, wenn man sie nur suche.
Vor den Gerichten brachte die Einführung von Hartz IV in letzter Zeit eine deutliche Steigerung der Eingangszahlen mit sich. Dies betrifft nicht nur die Sozial- und Verwaltungsgerichte, wenn gegen Arbeitslosengeldbescheide Klage erhoben wird. Auch die allgemeinen Gerichte sind hiervon betroffen. Im Jahr 2005 sind bei ihnen nach der Statistik für Thüringen 13420 Verfahren mehr eingegangen als im Vorjahr. So hat auch das Amtsgericht Sondershausen einen deutlichen Anstieg von Strafverfahren zu verzeichnen.
Vor allem von Diebstählen von Lebensmitteln, Betrug zu Lasten des Arbeitsamtes, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Steigerung von Alkoholtaten weiß der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, zu berichten. Das sind dann Fälle, die auch von einem Richter nicht nur strafende Gerechtigkeit, sondern auch viel Menschlichkeit fordern. In einem Fall hatte ein Mann in einem Einkaufsmarkt Schinken gestohlen. Vor Gericht erklärte er, dass er seinem Sohn, der noch nie Spaghetti mit Fleischsauce gegessen hatte, einmal eine Freude machen wollte. Beim Einkaufen hatte er dann erst bemerkt, dass das Geld nicht mehr für den Schinken reichte.
Überhaupt haben Diebstähle von Lebensmitteln deutlich zugenommen, so Kropp. Manche Bürger stehlen teilweise Runkeln und Rüben direkt vom Felde, damit sie überhaupt etwas zum Essen haben. Der Gang etwa zu gemeinnützigen Einrichtungen, welche Lebensmittel zur Verfügung stellen, sei vielfach auch mit der Zahlung eines Betrages verbunden, außerdem gäbe es hier eine hohe Schamschwelle. Zugenommen hat auch die Flucht in den Alkohol, was sich an gestiegenen Verkehrsstraftaten zeigt.
Kropp wandte sich jedoch gegen eine pauschale Verurteilung von Arbeitslosen. Nur stimme es bedenklich, dass ein überwiegender Teil der Angeklagten Arbeitslose seien und Taten zur Verurteilung anstehen würden bei denen man merke, dass es den Bürgern am Notwendigsten fehle. Der Mann mit dem Schinken ist vor Gericht noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davongekommen - trotz zahlreicher Vorstrafen erging noch einmal Gnade vor Recht.
Autor: nnzVor den Gerichten brachte die Einführung von Hartz IV in letzter Zeit eine deutliche Steigerung der Eingangszahlen mit sich. Dies betrifft nicht nur die Sozial- und Verwaltungsgerichte, wenn gegen Arbeitslosengeldbescheide Klage erhoben wird. Auch die allgemeinen Gerichte sind hiervon betroffen. Im Jahr 2005 sind bei ihnen nach der Statistik für Thüringen 13420 Verfahren mehr eingegangen als im Vorjahr. So hat auch das Amtsgericht Sondershausen einen deutlichen Anstieg von Strafverfahren zu verzeichnen.
Vor allem von Diebstählen von Lebensmitteln, Betrug zu Lasten des Arbeitsamtes, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Steigerung von Alkoholtaten weiß der Pressesprecher des Amtsgerichts Sondershausen, Christian Kropp, zu berichten. Das sind dann Fälle, die auch von einem Richter nicht nur strafende Gerechtigkeit, sondern auch viel Menschlichkeit fordern. In einem Fall hatte ein Mann in einem Einkaufsmarkt Schinken gestohlen. Vor Gericht erklärte er, dass er seinem Sohn, der noch nie Spaghetti mit Fleischsauce gegessen hatte, einmal eine Freude machen wollte. Beim Einkaufen hatte er dann erst bemerkt, dass das Geld nicht mehr für den Schinken reichte.
Überhaupt haben Diebstähle von Lebensmitteln deutlich zugenommen, so Kropp. Manche Bürger stehlen teilweise Runkeln und Rüben direkt vom Felde, damit sie überhaupt etwas zum Essen haben. Der Gang etwa zu gemeinnützigen Einrichtungen, welche Lebensmittel zur Verfügung stellen, sei vielfach auch mit der Zahlung eines Betrages verbunden, außerdem gäbe es hier eine hohe Schamschwelle. Zugenommen hat auch die Flucht in den Alkohol, was sich an gestiegenen Verkehrsstraftaten zeigt.
Kropp wandte sich jedoch gegen eine pauschale Verurteilung von Arbeitslosen. Nur stimme es bedenklich, dass ein überwiegender Teil der Angeklagten Arbeitslose seien und Taten zur Verurteilung anstehen würden bei denen man merke, dass es den Bürgern am Notwendigsten fehle. Der Mann mit dem Schinken ist vor Gericht noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davongekommen - trotz zahlreicher Vorstrafen erging noch einmal Gnade vor Recht.

