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So, 09:38 Uhr
30.10.2022
ADAC: Achtung Zeitumstellung

Autofahrer sollten wieder auf Wild achten

Heute werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Es wird morgens wieder früher hell und abends eine Stunde früher dunkler. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten...

„Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch Uhrzeit. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung besondere Vorsicht walten lassen“, rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Autofahrerinnen und Autofahrer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen“, so Herda.

Die Dämmerungszeit ist die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht. Während sie am Vortag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust einen Tag später plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Insbesondere die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.

Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.

Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.

Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.
Autor: red

Kommentare
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30.10.2022, 10.42 Uhr
Wie wahr, wie wahr,
Herbstzeit = Wildzeit.

Aber nicht nur auf den Straßen. Am Freitag ereignete sich auf dem Streckenabschnitt der Südharzstrecke im Bereich Cleysingen ein Wildunfall. Der Zug aus Ellrich kommend prallte auf voller Fahrt mit 100 km/h gegen ein Hindernis. Noch in der Kurve gab der TF ein Signal ab und kurz darauf knallte es gewaltig. Voll erschrocken reduzierte der TF die Geschwindigkeit erheblich und fuhr so bis Woffleben. Dort angekommen stieg die verwirrte Fahrerin aus, um den Schaden am vorderen Teil des Zuges in Augenschein zu nehmen. Glücklicherweise war der Schaden gering, die Fahrt konnte fortgesetzt werden.

Was sagt uns das? Wildunfälle sind für die Bahn nicht so gefährlich, wie für Autofahrer im Straßenverkehr. Also, besonders junge, noch unerfahrene Fahrer sollten zu dieser Jahreszeit besonders vorsichtig und auf Sicht fahren.
geloescht.20230927
30.10.2022, 13.56 Uhr
@Der Reinsch heißt
Erstens: Bei der Bahn gibt es keine
Fahrer, sondern Führer
(Lokführer, Triebfahrzeugführer,
Triebwagenführer u.a.)
Zweitens: Da hat die "verwirrte Fahrerin"
leider gegen die Vorschrift
verstoßen, denn sie hätte nach
dem Aufprall sofort anhalten
müssen !
Ich habe bei meinem Kommentar übrigens nicht gegendert.
Schönen Sonntag noch.
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30.10.2022, 18.31 Uhr
@Richard Z.& Paul
Was die TF´s müssen und letztendlich machen, steht in einem anderen Buch. Auf dieser Strecke ist schon einiges klein gefahren worden und bisher hat niemand vor Ort angehalten. Erst im nächsten Bahnhof wird mal nachgesehen, was kaputt ist und dann angerufen. Und haben Sie sich nicht so mit Ihrem Fahrer oder Führer. Es ist zumindest eine Frau gefahren und die hatte ordentlich Zaster drauf gehabt. Ich bin mitgefahren und weiß wovon ich schreibe. Vielleicht sollten Sie auch mal in den Genuss einer solchen Fahrt kommen.
geloescht.20230927
30.10.2022, 21.20 Uhr
@Der Reinsch heißt
Was denken Sie denn wohl, wie oft ich so (mit)-fahre?
Chat beendet!
Gute Nacht.
grobschmied56
31.10.2022, 00.02 Uhr
Eine weitere, wenig beachtete 'Segnung' ...
... der sinn- und nutzlosen 'Zeitumstellung'.
Von der Mehrheit der Bürger seit langem unerwünscht und abgewählt, aber EU und deutsche Regierung sind halt nicht fähig, einmal eingeführten UNFUG wieder abzuschaffen.
Zar Putin hat das in seinem Reich übrigens schon vor Jahren - mit einem Federstrich - hinbekommen!
Finde den Fehler!
Kobold2
31.10.2022, 07.02 Uhr
Der Fehler
ist der komplette Kommentar.
Bei der online Abstimmung der EU Kommission haben sich damals 4,6 Mio von ~ 447 Mio Bürgern beteiligt und die EU erwartet von den Mitgliedstaaten einen einheitlichen Weg.
Russland gehört nun mal nicht dazu.
Mehrheiten sehen anders aus und Alleingänge funktionieren nicht.
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