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Mo, 13:31 Uhr
31.10.2022
Identitätsnachweis muss auch ohne Smartphone möglich sein

Hürden beim Online-Banking abbauen

App-basierte Angebote sind bei Identitätsnachweisen am stärksten verbreitet und können die Benutzer vor Hürden stellen oder sie sogar ausschließen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert, dass Zahlungsdienstleister stets einen kostenlosen, sicheren und leicht zugänglichen Identitätsnachweis anbieten müssen...

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung macht das Online-Banking sicherer, kann Verbraucher:innen aber auch vor Hürden stellen: Etwa wenn das Smartphone zu alt ist oder ein Chip-TAN-Gerät auf eigene Kosten erworben werden muss. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 25 Anbietern zeigt, dass App-basierte Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) am stärksten verbreitet sind. Diese schaffen aber nicht nur Hürden, sondern schließen Verbrauchergruppen aus. Der vzbv fordert, dass Anbieter stets ein kostenloses und sicheres Authentisierungsverfahren, das möglichst alle Verbraucher leicht verwenden können, anbieten müssen.

„Menschen, die kein Smartphone für Bankgeschäfte nutzen wollen oder können, müssen häufig zusätzliches Geld in die Hand nehmen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Dabei gibt es gute Gründe, warum man seine Bankgeschäfte nicht mit dem Smartphone verknüpfen kann oder möchte.“

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Anbieter setzen vor allem auf App-basierte Verfah#ren
Verbraucher beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, weil eingeführte TAN-Verfahren abgeschafft oder technisch umgestellt werden. Oder es werden nur Verfahren angeboten, die einige Verbraucher:innen nicht nutzen können oder möchten.

Auf Grundlage dieser Beschwerden* hat der vzbv die Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) von 25 Banken und Sparkassen untersucht. Es zeigt sich, dass die untersuchten Anbieter vor allem auf App-basierte Verfahren wie die pushTAN-App setzen. Diese sind durchweg kostenlos.

chip-TAN-Geräte müssen Verbraucher dagegen auf eigene Kosten anschaffen, teils mehrmals. Zudem gibt es Insellösungen, bei denen ein Gerät nur bei dem jeweiligen Anbieter genutzt werden kann. Laut der vzbv-Untersuchung nutzen vor allem Privat- und Direktbanken Insellösungen. chip-TAN-Geräte für Blinde oder Sehbehinderte wurde nur in zwei der untersuchten 25 Fälle angeboten. Das besonders sichere, eigens für den Zahlungsverkehr entwickelte chipTAN-Verfahren bieten laut der Untersuchung mit einer Ausnahme nur Genossenschaftsbanken und Sparkassen an.

„Die EU verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Zum Beispiel wurde der Kontowechsel erleichtert, um Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher abzubauen. Dieses Ziel wird durch chip-TAN-Geräte, die man sich für jedes Institut extra kaufen muss, aber konterkariert. Der Kontowechsel wird nicht nur aufwändiger, sondern auch noch teuer“, sagt Mohn.

EU muss PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie nachschärfen
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Die Europäische Kommission überprüft die Richtlinie aktuell. Der vzbv fordert sicherzustellen, dass Anbieter mindestens ein kostenloses basiertes Verfahren anbieten müssen, das sicher ist und von möglichst allen Verbraucher:innen leicht verwendet werden kann.

„Die bevorstehende Revision der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine echte Chance, den Finanzalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Stück leichter zu machen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, so Mohn.

Hinweis
*Die Beschwerden wurden vom Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gesammelt. Dies ist ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.

Methode:
Team Marktbeobachtung Finanzmarkt führte im Zeitraum vom 13. – 22. Juli ein Desk-Research auf den Internetseiten von Anbietern, der in Deutschland marktrelevanten Bankensegmente, durch.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
31.10.2022, 14:40 Uhr
Was mich an der Umstellerei...
... stört ist, es kann nicht von jetzt auf gleich eine Umstellung erfolgen, welche die Kunden handlungsfähig macht. Wer für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist, seine notwendige Technik dabei hat, sie aber nicht mehr nutzen kann. So erging es mir mit der Telekom im Urlaub. Alle Versuche scheitern, weil sie im Ausland nicht anwendbar sind. Das gilt auch für das Online Banking. Wenn mein Tanngerät nicht mehr funktioniert, weil es abgeschaltet wurde, weil ich eine neue Karte bekommen habe, dann gehört dazu eine längere Zeitspanne, bis der Kunde Gelegenheit hat, sich die neue Technik zu beschaffen. Ein bißchen Service gehört irgendwie dazu oder nicht??
P.Burkhardt
01.11.2022, 12:32 Uhr
Sicherheit geht vor...
...alle diese im Artikel beschriebenen Hürden sollen Missbrauch verhindern.

Wem einmal das Konto leer geräumt wurde, findet es sehr wahrscheinlich vernünftig eine Zweifaktor-Authentifizierung einzubauen... auch und gerade im Ausland.

Kleiner Tip: Wer viel im Ausland ist, sollte eine Kreditkarte (Master,Visa, Amex, etc.) dabei haben. Die meistens inkludierten Versicherungen sind bei Einzelabschluß im Regelfall teurer als die Kreditkartengebühr.
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