Sa, 15:12 Uhr
04.02.2006
Automatismus abschaffen
Nordhausen (nnz). Aus Anlass der jüngsten Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Thüringer Landtagsabgeordneten hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen erneut gegen den so genannten Diätenautomatismus ausgesprochen. Weitere Einzelheiten mit einem Klick auf MEHR.
Dr. Elfi Gründig, die Vereinsvorsitzende der Thüringer Steuerzahlerorganisation, hat einen grundlegenden Systemwechsel bei der Bezahlung der Abgeordneten hin zum NRW-Diätenmodell gefordert. Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft, so Gründig.
Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollten die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen. Das so im Vorjahr in Nordrhein-Westfalen eingeführte Verfahren sieht der Thüringer BdSt als Grundlage für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes im Freistaat.
Während die Grundentschädigung von monatlich 4.413,34 Euro bis 31.10.2006 nicht verändert wird, erhöhen sich die dreigeteilten Aufwandsentschädigungen rückwirkend zum 01.11.2005 um 2,3 % gemäß der Preisentwicklung. Somit ergibt sich ein monatliches Plus bei den Aufwandsentschädigungen zwischen 37,41 Euro und 52,22 Euro.
Damit stehen jedem Abgeordneten auf ein Jahr bezogen steuerfrei zur Verfügung: 13.312,56 Euro als allgemeine Kostenpauschale, 4.160,28 Euro für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags sowie zwischen 2.496,12 Euro und 10.400,64 Euro eine nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte Fahrtkostenpauschale.
Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Und für das Jahr 2007 sind weitere Einschnitte geplant: So soll die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsstätte für die ersten zwanzig Kilometer gestrichen werden.
Autor: nnzDr. Elfi Gründig, die Vereinsvorsitzende der Thüringer Steuerzahlerorganisation, hat einen grundlegenden Systemwechsel bei der Bezahlung der Abgeordneten hin zum NRW-Diätenmodell gefordert. Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft, so Gründig.
Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollten die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen. Das so im Vorjahr in Nordrhein-Westfalen eingeführte Verfahren sieht der Thüringer BdSt als Grundlage für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes im Freistaat.
Während die Grundentschädigung von monatlich 4.413,34 Euro bis 31.10.2006 nicht verändert wird, erhöhen sich die dreigeteilten Aufwandsentschädigungen rückwirkend zum 01.11.2005 um 2,3 % gemäß der Preisentwicklung. Somit ergibt sich ein monatliches Plus bei den Aufwandsentschädigungen zwischen 37,41 Euro und 52,22 Euro.
Damit stehen jedem Abgeordneten auf ein Jahr bezogen steuerfrei zur Verfügung: 13.312,56 Euro als allgemeine Kostenpauschale, 4.160,28 Euro für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags sowie zwischen 2.496,12 Euro und 10.400,64 Euro eine nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte Fahrtkostenpauschale.
Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Und für das Jahr 2007 sind weitere Einschnitte geplant: So soll die Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsstätte für die ersten zwanzig Kilometer gestrichen werden.

