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Di, 12:24 Uhr
19.04.2022
Thüringer Finanzministerium informiert zur Grundsteuerreform

Finanzverwaltung versendet 1,5 Millionen Briefe

Die Thüringer Finanzverwaltung versendet seit heute die allgemeinen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Damit sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Thüringen auf ihre Erklärungsabgabeverpflichtung hingewiesen werden...

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„In dem Schreiben sind alle relevanten Informationen und Modalitäten zur Erklärungsabgabe zusammengefasst. Wer sich an die Vorgaben hält, kann gar nichts falsch machen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Insgesamt werden 1,5 Millionen Schreiben gedruckt und versendet. Täglich werden etwa 50.000 Schreiben gedruckt. Der Druck und Versand der Schreiben erstreckt sich damit bis Ende Mai. Mit dem Informationsschreiben wird außerdem eine Übersicht zu den verschiedenen Informations- und Hilfsangeboten der Verwaltung verschickt.

Über die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform - 0361 573611 800 - beantworten bis zu 50 Bedienstete in den Finanzämtern allgemeine Fragen zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Hotline ist Montag bis Freitag ab 08:00 Uhr erreichbar.

Die landeseigene Internetseite zur Umsetzung der Grundsteuerreform unter https://grundsteuer.thueringen.de zeigt welche Regelungen konkret für Grundstücke im Freistaat gelten und welche Aufgaben auf Erklärungspflichtige zukommen.

Hintergrund
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch praktizierte grundsteuerliche Bewertung als verfassungswidrig erklärt. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet.

Die alten Einheitswerte vom 1. Januar 1935, die in allen neuen Bundesländern (alte Bundesländer Einheitswerte vom 1. Januar 1964) noch die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bilden, verlieren Ende 2024 ihre Gültigkeit. Thüringen wendet das sogenannte Bundesmodell an. Die neuen Grundsteuerwerte gelten ab dem 1. Januar 2025.

Sprechzeiten der Telefonhotline zur Grundsteuerreform

Mo: 08:00 – 17:00
Di: 08:00 – 18:00
Mi: 08:00 – 17:00
Do: 08:00 – 18:00
Fr: 08:00 – 16:00
Autor: red

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Kommentare
DonaldT
19.04.2022, 16:26 Uhr
Neue Grundsteuer
Schröpfen für alle Grundstücksbesitzer.
Kobold2
19.04.2022, 17:24 Uhr
Da fehlt
schon wieder mal der Smiley, der mit dem Kopf gegen die Wand haut.
Da die bestehende Praxis der Bewertung, lt Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsgemäß ist und der Bund zu einer Neubewertung verpflichtet ist, scheint im allgemeinen Wahn, immer dagegen zu sein, nicht angekommen.
Kriterien von 1936 sind halt irgendwann auch mal überholt.
grobschmied56
19.04.2022, 18:19 Uhr
Kühn und unerschrocken, wie ich nun mal bin...
... wage ich hier eine Prognose:
Ganz überraschend wird sich herausstellen, daß bisher ZU WENIG Steuern gezahlt wurden und daß man nun aber einen ganz gewaltigen NACHHOLBEDARF hat.
Also, alle die ein Stückchen Land und ein Häusle drauf haben: Hosen runter! Und mal stramm nachgezahlt.
Irgendwo müssen ja die Euro für Flüchtlingsrettung, Bankenrettung, Klimarettung schließlich herkommen.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Ein Ober-Schelm, der überhaupt was denkt.
;-)
ottilie
19.04.2022, 19:16 Uhr
Finanzverwaltung will Geld wohl in leere Kassen eintreiben-1,5 Millionen Briefe werden versendet
Hier frage ich mich doch, wie will man ein altes Haus von 1935/1936 als neu bauen und danach die Grundsteuer berechnen. Soll das ein Aprilscherz sein?
Überall nur noch Abzocken.
Stellt der Staat dafür auch Gelder zur Verfügung, das man aus alt neu baut? Und die nächste Frage, wo gibt es soviel Baumaterial, es ist jetzt schon für ein neu erstelltes Haus knapp. Und wo gibt es dann plötzlich so viele Handwerker, die das ausführen können? Da ergeben sich auch noch jede Menge weitere Fragen, nur das interessiert ja keine Finanzverwaltung. Die haben nur den Blick fürs Geldeintreiben.
Gehard Gösebrecht
20.04.2022, 07:38 Uhr
Die Finanz-und Katasterämter
Diese beiden Ämter kennen doch die Daten.
Da setze ich mich nun hin und studiere mich durch Berge von Akten.
Über 30 Jahre hin erlangt so mancher Grundstücksaktenordner die Dicke der Bibel.
Und dann noch die Sprüche:" sie kennen doch das Baujahr ihres Hauses oder der Wohnung. "
Ja, das kenne ich.
Aber das ist nur eine Frage des Fragenkataloges des "Freistaates" Thüringen.
Und nach 13 Jahren Berufs- und Wirkungskreislosigkeit soll ich mich wieder mit der Elster-Software herumschlagen?
Von was träumen hier einige Staatsdiener eigentlich noch?
Soll ich mich jetzt etwa auch an der Kaffeemaschine festketten und literweise Kaffee trinken, um Aktenvorgänge innerhalb eines gewissen Lebenszyklusses eines Beamten bewältigen zu können?
Nein, soviel Zeit bekomme ich nicht.
Ein Staatsdiener kann...
Ein Bürger muss....
Gehard Gösebrecht
20.04.2022, 07:38 Uhr
Der Beitrag wurde gespeichert und die Freigabe beantragt.
diskobolos
20.04.2022, 10:36 Uhr
Dass Grundstücks- und Hausbesitzer
nicht nur steuerlich bevorteilt werden, ist nicht von der Hand zu weisen:
Wer, sagen wir mal ein Haus im Wert von 200 000 € besitzt bezahlt für einen Wertzuwachs keine Einkommenssteuern. Jemand, der kein Grundstück, aber den gleichen Betrag in Form von Wertpapieren besitzt, aber sehr wohl. Das ist nicht gerecht.
Und was passiert, wenn beide unter Hartz IV fallen?
Gehard Gösebrecht
20.04.2022, 12:45 Uhr
Deshalb, diskobolos
Haben Sie bestimmt weder Wertpapiere noch Immobilienbesitz.
Weil Sie total clever sind.
Jeder Immo-Besitzer ist ein Kapitalistenschw.....und jetzt selbst Schuld daran, dass Ihm die Scheindemokratie im Nachgang dass Fell über die Ohren ziehen will, um die Geldgeschenke an Osteuropa und an das eigene Militär bezahlen zu können.
Als nächstes müssen die Kirchgemeinden die Anzahl, das Material und das Gewicht der Glocken angeben, damit diese im Falle eine Falles beliehen oder verkauft werden können.
Es wird immer interessanter in dem Staat der Freiheit und der Demokratie.
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