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Di, 14:54 Uhr
12.04.2022
Beantragung bis zum 1. August möglich

Sportstätten-Nutzung für das nächste Schuljahr

Ab sofort können Sportvereine ihre Trainingszeiten für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023 für folgende städtische Sportstätten bei der Stadtverwaltung beantragen. Darüber informierte die Stadtverwaltung...

Für folgende Sportstätten können Nutzungsanträge gestellt Weden:
  • Nordhäuser Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36,
  • Frauenberg-Turnhalle, Sangerhäuser Straße 1c,
  • Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20,
  • Kegelbahn der Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20,
  • Badehaus Nordhausen, Grimmelallee 40,
  • Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“, Theodor-Neubauer-Straße 2,
  • Sporthalleder Staatlichen Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48,
  • Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“, Am Salzagraben 4,
  • Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, W.-Nebelung- Str. 44,
  • Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1,
  • Sporthalle der Petersbergschule - Staatliche Regelschule, Petersberg 2,
  • Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13,
  • Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf, Petersdorfer Straße 24,
  • Sporthalle im Ortsteil Sundhausen, Schulstraße 2,
  • Hohekreuz-Sportplatz, Taschenberg 59.

Das Antragsformular „Antrag auf Überlassung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten - regelmäßige Nutzung“ ist direkt im Sachgebiet Schulen, Jugend und Sport, Tel.: 03631-696493 oder unter www.nordhausen.de erhältlich.

Bis zum 30. Juni ist das Formular bei der Stadt Nordhausen, Amt für Bildung und Kultur, SG Schulen, Jugend und Sport, Markt 15 in 99734 Nordhausen unter Angabe der Sportstätte, dem Übungstag und Dauer der Nutzung, der Sportart und der Altersbereich und der Anzahl der Teilnehmer sowie der Wettkampfklassen bzw. Freizeitsport einzureichen.

Bestehende Bescheide für das Schuljahr 2021/2022 laufen grundsätzlich am 31. Juli aus. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet, teilt die Verwaltung mit.
Autor: red

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