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Di, 14:08 Uhr
01.03.2022
Gesundheitsamt des Landkreises

Änderungen in der Kontaktnachverfolgung

Ab heute gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Thüringen. Damit einher gehen auch Änderungen bei der Konatktnachverfolgung infizierter Personen, informiert das Landratsamt...

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Entsprechend Paragraph 17 beschränkt sich das Nordhäuser Gesundheitsamt ab jetzt in der Nachverfolgung und der Anordnung von Schutzmaßnahmen bei engen Kontaktpersonen auf diejenigen Personengruppen und deren Umfeld, bei denen mit einem schweren Krankheitsverlauf aufgrund des Lebensalters oder von Vorerkrankungen zu rechnen ist. Dazu zählen insbesondere betroffene Einrichtungen im Gesundheitsbereich wie Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie weitere Angebote der Eingliederungshilfe.

In Kindertageseinrichtungen und allgemein- und berufsbildenden Schulen erfolgt die Quarantäne- Anordnung des Gesundheitsamtes für Corona-Infizierte/-Erkrankte. Eine Nachverfolgung und Anordnung von Quarantänemaßnahmen bei engen Kontaktpersonen zu Corona-Infizierten bzw. -Erkrankten in betroffenen Kita-Gruppen bzw. Schulklassen beschränkt sich auf Kinder mit schwerwiegenden Grunderkrankungen.

In Kindertageseinrichtungen und allgemein- und berufsbildenden Schulen erfolgt die Quarantäne- Anordnung des Gesundheitsamtes für Corona-Infizierte/-Erkrankte. Eine Nachverfolgung und Anordnung von Quarantänemaßnahmen bei engen Kontaktpersonen zu Corona-Infizierten bzw. -Erkrankten in betroffenen Kita-Gruppen bzw. Schulklassen beschränkt sich auf Kinder mit schwerwiegenden Grunderkrankungen.

Darüber hinaus setzt der Landkreis Nordhausen auf die aktive Mithilfe von Menschen mit einem positiven PCR-Test und hat dafür ein Online-Meldeformular eingerichtet. Unter https://landkreis-nordhausen.de/coronainfektion können Betroffene dem Gesundheitsamt alle wichtigen Angaben mitteilen und einen Quarantänebescheid anfordern.

Autor: red

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